Österreich

"Max, komm her, du arbeitest wie ein Homo"

Heute Redaktion
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Das Dienstverhältnis mit Max wurde vorzeitig beendet.
Das Dienstverhältnis mit Max wurde vorzeitig beendet.
Bild: Zeiler/Bezirksblatt

Weil er von einer Kollegin vor den Kunden diskriminiert worden sein soll, leitete ein Lehrling in Tulln rechtliche Schritte ein. Der 21-Jährige wurde daraufhin "rausgeschmissen".

Max ist 21 Jahre alt und war bis vor kurzem als Lehrling in einem Lebensmittelmarkt in Tulln beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde allerdings noch in der Probezeit vorzeitig beendet.

Der Grund für den "Rausschmiss": Der junge Mann hatte sich beschwert, nachdem ihn eine Kollegin diskriminiert haben soll. Und das vor den Kunden.

"Max, komm her, du arbeitest wie ein Homo", soll die Kollegin zu dem 21-Jährigen gesagt haben, berichtet "Mein Bezirk". Max passte die Aussage überhaupt nicht und er leitete rechtliche Schritte ein.

Sein (damaliger) Arbeitgeber löste daraufhin das Arbeitsverhältnis mit Max auf. Ohne eine Vorwarnung, heißt es in dem Bericht. Er würde seine Leistung nicht erbringen, so die Begründung. Sein Ex-Arbeitgeber sieht das allerdings ein wenig anders und wehrt sich gegen den Vorwurf.

"Normale Mitarbeiterkündigung"

"Diese Trennung hat nicht deswegen stattgefunden, weil jemand homosexuell ist – im Gegenteil, bei uns wird Diversität ganz groß geschrieben", erklärt Billa-Regionalmanager Andreas Preiser.

Laut Preiser handelte es sich dabei um eine "normale Mitarbeiterkündigung". Und, es habe "seine Gründe, warum es so weit gekommen ist". Über die genauen Hintergründe will sich der Manager nicht äußern.

Auch den Vorwurf, dass Max Montag bis Samstag von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr arbeiten musste, will Preiser so nicht stehen lassen: "Ganz speziell bei Lehrlingen wird alles eingehalten. Und das kann man auch anhand der Aufzeichnungen nachvollziehen".

Beleidigungen sofort bei Dienstgeber melden

Da Max über 18 Jahre alt ist, gelten für ihn laut Arbeiterkammer die gleichen Arbeitszeitregelungen wie jene für Erwachsene. Wenn die Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt, muss diese durch eine Pause (30 Minuten) unterbrochen werden.

Bei Beleidigungen rät die Arbeiterkammer zudem, dass man sofort Kontakt mit dem Dienstgeber oder auch dem Betriebsrat aufnimmt.