Österreich

"Objekt 21"-Angeklagte leugnen Wiederbetätigung

Heute Redaktion
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Sieben mutmaßliche Mitglieder des Neonazi- Netzwerk "Objekt 21" erkannten sich hinsichtlich der Wiederbetätigung zu Beginn ihres Prozesses am Dienstag in Wels nicht schuldig. Zwei von ihnen müssen sich auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verantworten, die sie teilweise zugaben.

Sieben mutmaßliche Mitglieder des erkannten sich hinsichtlich der Wiederbetätigung zu Beginn ihres Prozesses am Dienstag in Wels nicht schuldig. Zwei von ihnen müssen sich auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verantworten, die sie teilweise zugaben.

Den Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Am Donnerstag sollen 25 Zeugen gehört werden, das Urteil des Geschworenensenat wird für Freitag erwartet.

Der Prozess begann unter großen Sicherheitsvorkehrungen: Laptops, Handys, Fotoapparate und sogar Getränke waren untersagt, Besucher mussten sich ausweisen, Polizei sowie Sicherheitspersonal mit Metalldetektoren war im Einsatz. Die Angeklagten im Alter von 23 bis 33 Jahren erschienen zu Prozessbeginn großteils vermummt. Im Lauf der Verhandlung kamen dann aber einschlägige Tattoos zum Vorschein. Als ihnen das vorgehalten wurde, wollten sie die Bedeutung nicht gekannt haben, ein Verteidiger warf dem Gericht "Stimmungsmache" vor.

Eindeutige Hinweise auf Wiederbetätigung

Laut Anklage sollen die sieben Beschuldigten von 2008 bis 2010 an Veranstaltungen teilgenommen haben, bei denen die NS-Ideologie verherrlicht wurde. Sie fanden in einem Bauernhof statt, an dessen Innenwänden Sprüche wie "Der Führer hat immer recht" oder das Bild zweier SS-Soldaten, der mit einem Bajonett gegen einen Juden vorgehen, prangten. Die Grillstelle im Garten hatte die Form einer "Schwarzen Sonne". Hitlergrüße, Nazi-Armbinden und einschlägige Musik sollen bei den Partys ebenfalls dazugehört haben. Aufgeflogen ist die Gruppe, als im Auto der beiden Hauptangeklagten bei einer Polizeikontrolle NS-Devotionalien und illegale Waffen gefunden wurden.

Nach Aussagen der Beschuldigten habe der Vereinszweck lediglich im "gemütlichen Beisammensein" bestanden, einer will nur für den Bier-Nachschub verantwortlich gewesen sein, andere für gar nichts. Wie die einschlägigen Malereien auf die Wand oder die Lieder auf die Festplatte gekommen sind, blieb offen. Die Angaben, wie viele Mitglieder der Verein gehabt hat, schwankten zwischen 30 und 300, die Facebook-Gruppe soll laut einem Angeklagten 186 gezählt haben.

Polizei bot an "Verkehr zu regeln"

Thema war auch die Ausgestaltung des "Partyzentrums",  . Laut dem Vereinsobmann sei einmal die Polizei vorbeigekommen, habe aber nichts beanstandet. Die Beamten hätten sogar angeboten, bei künftigen Veranstaltungen den Verkehr zu regeln, behauptete er.

Eine ähnliche Aussage hat in Oberösterreich heuer bereits für politische Diskussionen gesorgt. Denn der Vermieter des "Objekt 21" berichtete in der ORF-Sendung "Thema", seine unliebsamen Mieter hätten sich ihm gegenüber gebrüstet, Freunde bei der Polizei würden sie vor anstehenden Hausdurchsuchungen warnen. Antifaschistische Gruppen behaupteten, dass zwei Verfassungsschützer Kontakte zur rechten Szene hätten. Die Polizei wies die Vorwürfe zurück.