Österreich

"Oida" ist strafbar, weil ein Polizist kein "Hawara"...

Der Fall um eine 100-Euro-Strafe für das Wort "Oida" eines Wieners gegenüber einem Polizisten geht – kurios – in die nächste Runde.

Heute Redaktion
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Weil er im Gespräch mit einem Polizisten "Oida" sagte, soll Nathan S. 100 Euro zahlen.
Weil er im Gespräch mit einem Polizisten "Oida" sagte, soll Nathan S. 100 Euro zahlen.
Bild: privat

Der freie Fotograf Nathan S. (22) wollte Ende November 2018 einen Polizeieinsatz in Wien-Alsergrund knipsen – "Heute.at" berichtete. Ein Polizist wollte ihn abhalten und habe ihn mehrmals mit "Du" angesprochen, da sei S. der Satz "Sie dutzen mich schon die ganze Zeit, Oida!" herausgerutscht. Folge: Der 22-Jährige erhielt zwei Wochen später eine Strafe wegen Anstandsverletzung von 100 Euro.

Die Empörung war groß, doch S. wollte es nicht auf sich beruhen lassen und legte Einspruch ein. Nun liegt die Antwort der Behörde vor, in der der Einspruch abgelehnt wird, berichtet der "ORF". Anfangs im Schreiben wird klargestellt, dass "durch die Verwendung des Wortes bzw. des Ausdruckes 'Alter, was willst du bitte von mir?' - was dem Wort 'OIDA' gleichzuhalten ist", ein strafbarer Tatbestand gesetzt werde.

Polizist ist kein "Hawara"

Etwas kurios liest sich die weitere Begründung: Bei einem älteren Fall in Oberösterreich sei festgestellt worden, dass auch das Wort "Hawara" einen ähnliche Anstandsverletzung sei, "wonach durch den Gebrauch des Wortes 'OIDA' welches als Synonym für 'HAWARA' (Wienerischer Ausdruck) gilt, die Amtshandlung und das Einschreiten des Polizisten in Frage gestellt werden. Der dieses Wort Verwendende bringt damit eine nicht unerhebliche Geringschätzung des Gegenüber zum Ausdruck."

Weiters wird darauf verwiesen, dass mit den Worten "Oida" und "Hawara" ein Polizeibeamter bei seiner Arbeit lächerlich gemacht werde und eine solche Wortwahl nicht toleriert werden könne. "Polizeibeamte sind keine 'HAWARA'.", heißt es in der Stellungnahme. Es handle sich weder bei "Oida", noch bei "Hawara" um "eine milieubedingte Äußerung" und "kann daher auf keinen Fall toleriert werden, weshalb der Tatbestand als erfüllt anzusehen ist."

S. will nun in nächster Instanz vor das Verwaltungsgericht ziehen. Zehn ganz legale Arten, "Oida" zu sagen, zeigen wir Ihnen übrigens hier:

(rfi)

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