Österreich

"Opa" missbrauchte Enkelin: Geldstrafe statt Gefängnis

Heute Redaktion
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Bild: Lisi Niesner

Ein 71-jähriger muss nicht ins Gefängnis, obwohl er die achtjährige Enkelin seiner Lebensgefährtin über zwei Jahre hinweg beim Vorlesen von "Gute Nacht"-Geschichten missbraucht hat. Da es sich laut Gericht um keinen schweren Missbrauch handelt, wurde der gut situierte Beschuldigte am Dienstag nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe und 39.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein 71-jähriger muss nicht ins Gefängnis, obwohl er die achtjährige Enkelin seiner Lebensgefährtin über zwei Jahre hinweg beim Vorlesen von "Gute Nacht"-Geschichten missbraucht hat. Da es sich laut Gericht um keinen schweren Missbrauch handelt, wurde der gut situierte Beschuldigte am Dienstag nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe und 39.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der ältere Mann hat sich eigenen Angaben zufolge in die Achtjährige verliebt und sich ab Herbst 2012 immer wieder an ihr vergriffen, als er sie zu Bett brachte und ihr "Gute-Nacht"-Geschichten vorlas. Ende 2014 erzählte die schülerin ihrer Mutter von den Erlebnissen, woraufhin der 71-Jährige festgenommen wurde und zwei Monate in U-Haft saß.
800.000 Euro Barvermögen, 4.000 Euro Pension

Dem Angeklagten hatte eine Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gedroht. Am Schluss bekam er ein Jahr bedingt und muss ein Jahr lang jeden Tag 110 Euro zahlen. Außerdem haftet er für allfällige zukünftige seelische Folgeschäden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Geldstrafe dürfte dem Angeklagten nicht sehr wehtun, da er über ein Barvermögen von 800.000 Euro, Wohnsitze in Wien und Rom verfügt, und eine Pension von 4.000 Euro netto bezieht.

Der Angeklagte legte im Stehen ein Geständnis ab. Was er gemacht habe, sei "ein Schock in meinem Leben" gewesen: "Ich wusste nicht, was mich dazu geführt hat." Seit er psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehme, sehe er klarer. "Es war ein sexuelles Defizit vorhanden, das ich schrecklicherweise mit einem Kind kompensiert habe", sagte der 71-Jährige. Nicht einmal zwei Meter hinter ihm saß seine Lebensgefährtin in der ersten Zuhörer-Reihe.

Laut Verteidiger Helmut Graupner sei er nicht pädophil, sondern habe sich infolge von Beziehungsproblemen mit seiner Partnerin dem Kind zugewandt. Schon ein halbes Jahr vor Bekanntwerden habe sein Mandant mit einer Therapie begonnen.

Formell kein schwerer Missbrauch

Richterin Martina Hahn sprach von einem "reumütigen" Geständnis des bisher unbescholtenen Mannes. Der Angeklagte habe "gezeigt, wie sehr ihm das leidtut und dass er wirklich mit dem Opfer mitfühlt". Der Senat stufte die Taten nicht als schwerer, sondern sexueller Missbrauch ein. Entgegen der Anklage ging der Senat davon aus, dass es zu keiner vaginalen Penetration gekommen war.