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"Roadrunner": Schweiz gelang Schlag gegen illegale R...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Irre "Roadrunner"-Aktion in der Schweiz: Die Behörden unserer Nachbarn haben 22 Raser und ihre Boliden aus dem Verkehr gezogen. Sie rasten mit getunten Sportwagen und filmten sich dabei. Sie sind jetzt verhaftet und ihre Fahrzeuge beschlagnahmt. Auch ein Österreicher sitzt hinter Gittern.

Irre "Roadrunner"-Aktion in der Schweiz: Die Behörden unserer Nachbarn haben 22 Raser und ihre Boliden aus dem Verkehr gezogen. Sie rasten mit getunten Sportwagen und filmten sich dabei. Sie sind jetzt verhaftet und ihre Fahrzeuge beschlagnahmt. Auch ein Österreicher sitzt hinter Gittern.

Die Kantonspolizei Zürich hat in drei gezielten Aktionen zusammen mit der Staatsanwaltschaft im November 2016 an verschiedenen Orten in den Kantonen Zürich, Aargau, Zug, Schwyz und St. Gallen Hausdurchsuchungen durchgeführt, insgesamt 22 Personen festgenommen und fünf Fahrzeuge sichergestellt. 

Im Zuge der Ermittlungen im Zusammenhang mit der vor einem Jahr durchgeführten "Aktion Rapido" sind die Ermittler bei der Auswertung von sichergestellten Beweismitteln auf Videos von Rennen gestoßen, die Ermittlungen wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz ausgelöst haben.

Mit Handys mitgefilmt

Die Abklärungen ergaben, dass die gefilmten Rennen zwischen Juni 2014 und Oktober 2015 auf Straßenabschnitten im Kanton Zürich, aber auch in anderen Kantonen der Schweiz stattfanden. Die Rennen wurden jeweils von den Fahrzeuglenkern selbst, deren Beifahrer oder von Dritten mit Handys gefilmt. Die umfangreichen Ermittlungen führten zur Identifizierung der Tatverdächtigen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Personen im Alter zwischen 18 und 37 Jahren mit Wohnsitz in verschiedenen Kantonen. Ihnen werden mehrfache und schwere Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz vorgeworfen. Diejenigen Tatverdächtigen, welche die Rennen nur gefilmt haben, müssen sich wegen Beihilfe verantworten.

Bis zu 1.600 Euro Bußgeld

Nach der Befragung durch Polizei und Staatsanwaltschaft hat das Schweizer Zwangsmaßnahmengericht bei einem Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Die anderen wurden nach den Einvernahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ein in der Schweiz wohnhafter Österreicher soll sich laut Behörden unter den Beschuldigten befinden. Es setzt für alle entweder Freiheitsstrafen oder Bußgelder bis zu 1.600 Euro.