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"Rote Rüben-Kren"-Chips sind Fall für das Gericht

Heute Redaktion
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"Rote Rüben-Kren"-Chips sind Fall für das Gericht.
"Rote Rüben-Kren"-Chips sind Fall für das Gericht.
Bild: Hersteller

Das Unternehmen "Kelly's" darf seine "Rote Rüben-Kren"-Chips nicht mehr so nennen. Das ist das Urteil nach einem monatelangen Streit.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien standen sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Kelly's gegenüber. Bereits vor Monaten hatte der VKI dem Hersteller vorgeworfen, Konsumenten in die Irre zu führen. Der Grund: die "Rote Rüben-Kren"-Chips würden den Eindruck vermitteln, aus geschnittenen roten Rüben zu bestehen. Tatsächlich handle es sich aber um eine Teigmischung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Ansicht des VKI. Das Urteil ist rechtskräftig. Auf der Verpackung der Kelly's Gemüsechips "Rote Rübe-Kren" stand groß "Knuspriges Gemüse" und "Premium Qualität – Gemüse Chips – hauchdünn gebacken", dahinter waren rote Gemüsechips abgebildet. Tatsächlich handelte es sich aber nicht um gehobelte rote Rüben, sondern um ein Teigprodukt.

Mehlmischung

Die Mehlmischung enthielt laut VKI nur zu 14 Prozent die angepriesenen roten Rüben – und zwar in Pulverform. Die korrekten Angaben im Zutatenverzeichnis würden nichts an dieser Irreführung ändern, denn die Zutatenliste wäre im Vergleich zur sonstigen Produktaufmachung unauffällig gestaltet.

Folge: die Chips dürfen den Namen nicht mehr tragen – und Kelly's habe es zu unterlassen, "den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete gebackene Gemüsescheiben an, wenn es sich in Wahrheit um gebackene Waffelscheiben aus einer Mehlmischung handelt, der das Gemüse lediglich zu einem untergeordneten Anteil in Pulverform beigemischt ist. (red)