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"Scharia-Polizei" muss wieder vor Gericht

Heute Redaktion
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Mit diesen Westen zogen die Männer durch die Stadt.
Mit diesen Westen zogen die Männer durch die Stadt.
Bild: Facebook, Screenshot, Screenshot Facebook

Sieben Männer wollten in Wuppertal "Scharia-Gesetze" durchsetzen. Sie wurden zunächst freigesprochen, jetzt ist der Fall beim Bundesgericht.

Mit orangen Warnwesten gingen die selbsternannten "Scharia-Polizisten" 2014 durch die Innenstadt Wuppertals. Sie sprachen gezielt junge Muslime an und wollten sie von Glücksspiel, Alkoholkonsum und Bordellbesuchen abhalten. Laut dem deutschen Versammlungsgesetz ist es jedoch verboten, in der Öffentlichkeit Uniformen zu tragen, wenn man eine gemeinsame politische Gesinnung ausdrücken möchte.

Nichtsdestotrotz wurden 2016 alle sieben Angeklagten freigesprochen. Der Grund: Sie waren weder aggressiv, noch hätte sich jemand durch die Männer bedroht gefühlt.

Das wollte die Staatsanwaltschaft nicht durchgehen lassen und legte beim Bundesgerichtshof Revision ein. Demnach hätte das Landesgericht Wuppertal das Uniformverbot falsch ausgelegt. Julia Stunz, der Vertreterin der Bundesanwaltschaft, erklärte in der Tagesschau weiter: "Außerdem hat es bestimmte Aspekte nicht hinreichend in den Blick genommen, insbesondere, dass sich die Teilnehmer des Rundgangs mit dem Aufdruck ganz bewusst in den Zusammenhang mit der Religionspolizei, wie es sie in strengen muslimischen Staaten gibt, in Bezug gesetzt haben." Allein die Westen mit dem Aufdruck "Shariah-Police" wären Einschüchterung genug.

Unwissenheit könnte vor Verurteilung schützen

Der Verteidiger der Angeklagten meint jedoch, dass solche Westen jeder Autofahrer in seinem Kofferraum hätte. Da der Aufdruck auf Englisch war, hätte kein Passant angenommen, dass es eine solche Polizei tatsächlich gebe.

Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof. Dieser muss entscheiden, ob das Tragen von "Scharia-Westen" strafbar ist oder nicht. Gemäß dem Fall, dass die Westen gegen das Uniformverbot verstoßen, könnten die sieben Männer dennoch freigesprochen werden. Auf ihrer Tour wurden die Angeklagten nämlich von Polizisten aufgehalten. Diese ließen sie jedoch weiterziehen, weil sie keinen Anhaltspunkt für eine Straftat sahen. Das könnte sich positiv auf das Urteil auswirken, denn wer nicht wissen kann, dass er etwas Strafbares tut, darf nicht verurteilt werden. (slo)