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"Sieg Heil"-Rufe: Polizei stellt Schüler auf Probe an

Obwohl drei Polizeischüler unter anderem durch rechtsextreme Parolen aufgefallen waren, wurden sie von der Berliner Polizei auf Probe übernommen.

Heute Redaktion
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Drei Polizeischüler fielen bei einem Basketballspiel in Berlin durch rassistische Äußerungen, darunter auch "Sieg Heil"-Rufe, auf. Für die Berliner Polizei nicht Grund genug, das Dienstverhältnis zu beenden. Wie die "taz" in ihrer Onlineausgabe berichtet, wurden drei Polizeischüler trotz einer erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Verurteilung in den Polizeidienst übernommen.

Der Vorfall ereignete sich bereits Ende April 2018. Eine Gruppe von sieben Männern ist bei einem Basketballspiel in Berlin durch rassistische Äußerungen aufgefallen. So sollen sie einen dunkelhäutigen Spieler der Gastmannschaft mit Affenlauten bedacht haben. Kurz vor der Halbzeitpause ist es dann laut Zeugenaussagen auch zu "Sieg Heil"-Rufen gekommen.

Wie sich während des Prozesses, der Mitte Mai 2019 stattfand, herausstellte, handelte es sich bei drei der Männer, es waren die Angeklagten, um Polizeischüler. Das Gericht verurteilte die Männer wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen.

Dennoch wurden sie in der Zwischenzeit zu Beamten auf Probe übernommen. Das geht aus einer Anfrage des Kommunalpolitikers Niklas Schrader (Die Linke) hervor. Der Innenstaatssekretär von Berlin, Torsten Akmann (SPD), erklärt gegenüber der "taz", dass die Polizei schon vor dem Ende des Strafverfahrens eine Entscheidung zu treffen hatte, da die Ausbildungszeit der Betroffenen bereits beendet war.

Nach eingehender "individueller" Beurteilung sei man zum Schluss gekommen, "allen Beamten eine weitere Bewährungszeit im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe einzuräumen", so Akmann.

Eine Polizistin sagte im Verfahren, dass die jungen Männer schon in der Vergangenheit wegen der Verletzung von Dienstvorschriften in einem rechten Kontext aufgefallen seien. Ausgestanden ist die Sache aber noch nicht. Ein Disziplinarverfahren wurden bis zum Ende des Strafverfahrens ausgesetzt. (mr)