Szene

"Sonny Black" von Bushido bleibt für Jugendliche ill...

Heute Redaktion
14.09.2021, 13:16

Gerichtliche Niederlage für den deutschen Gangster-Rapper Bushido. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag das Verbot des Bushido-Albums "Sonny Black" bestätigt. Die Platte, die im Jahr 2014 erschienen ist, bleibt somit auf dem Index und darf nicht an Minderjährige verkauft werden.

Gerichtliche Niederlage für den deutschen Gangster-Rapper Bushido. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag das Verbot des Bushido-Albums "Sonny Black" bestätigt. Die Platte, die im Jahr 2014 erschienen ist, bleibt somit auf dem Index und darf nicht an Minderjährige verkauft werden.

Bushido hatte beim Vewaltungsgericht Einspruch gegen die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eingelegt. Diese hatte im April 2015 das Album "Sonny Black" wegen der Texte, die Gewalt und einen kriminellen Lebensstil verherrlichen sowie Frauen und Homosexuelle diskriminieren, auf den Index gesetzt.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Einspruch nicht statt. Somit bleibt das Jugendverbot aufrecht. Bushido, der am Freitag nicht selber vor Gericht erschienen war, kann nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

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