Österreich

"Staatsverweigerer" müssen viele Jahre in Haft

Zehn Jahre Gefängnis und drei Jahre teilbedingt – so lauteten die Urteile gegen zwei mutmaßliche Staatsverweigerer am Steyrer Landesgericht.

Heute Redaktion
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Der zweitägige Prozess im Schwurgerichtssaal des Steyrer Landesgerichts fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Auf der Anklagebank nahmen Harald M. (55) und Friedrich H. (56) Platz.

Die beiden Österreicher mussten sich als Mitglieder einer staatsfeindlichen Verbindung wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten vorgeworfen, zwischen 2014 und 2018 als führende Mitglieder der staatsfeindlichen Verbindung "International Common Law Court of Justice Vienna" (ICCJV) die ordentliche Gerichtsbarkeit der Republik Österreich erschüttern und eine Übergangsregierung bilden haben zu wollen.

Verbindung wollte Erwin Pröll verhaften

Kaum zu glauben: Die Verbindung soll geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen und den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, zu verhaften. In diesem Zusammenhang wurden schon 2017 Mitglieder der ICCJV vom Landesgericht Krems (NÖ) verurteilt.

Die in Steyr angeklagten Männer sollen Polizeidienststellen sowie den Innenminister schriftlich aufgefordert haben, den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats, des Bundesrats und andere zu verhaften, um dann jene Übergangsregierung zu bilden.

Harald M. zeigte sich nicht geständig, meinte nur: "Ich widerspreche allen Anklagepunkten." Weiters meinte der ehemalige Berufsschullehrer, noch nie Unrechtes im Sinn gehabt zu haben. Er sei ein "demokratischer Mensch" und ein "Christ".

Der zweite Angeklagte machte eher einen zerknirschten Eindruck vor Gericht. "Ich habe mir nie gedacht, dass es so weit kommen wird", sagte er vor dem Richter.

Mandant sei nur ein "Papierterrorist"

Laut dem Verteidiger des 55-Jährigen sei sein Mandant nur ein "Papierterrorist" und der zweite Beschuldigte ein naiver Mitläufer.

Die Geschworenen sprachen die beiden als Mitglieder einer staatsfeindlichen Verbindung wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat schuldig. Harald M. muss zehn Jahre ins Gefängnis.

Der Zweitangeklagte erhielt drei Jahre Haft (zwei davon bedingt). Das Geständnis sowie sein untergeordneter Tatbeitrag wurden als mildernd gewertet. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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