Österreich

"Staatsverweigerer" schickt 63 Drohbriefe: Haft

Heute Redaktion
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Landesgericht St. Pölten
Landesgericht St. Pölten
Bild: Heute

Seit 13 Jahren bezieht ein 53-jährige Notstandshilfe und Witwenpension von einem Staat, den er nicht anerkennt - der bringt ihn nun trotzdem hinter Gitter.

Der Mann versandte im gesamten Jahr 2016 insgesamt 63 Drohbriefe, in denen er von Behördenmitarbeitern Geld verlangte. Als Rechnungen, Verzugserklärungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Pfandbriefe betitelte der Mann seine belästigenden Briefe.

Außerdem fuhr er gewohnheitsmäßig ohne Führerschein. Die Radklammern, die die Polizei einmal auf sein Auto montierte, zwickte er einfach wieder ab.

Anklage: Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung. Der Mann identifiziert sich als sogenannter "Staatsverweigerer", den Staat Österreich erkennt er nicht an.

Hält sich an keine Regeln

Die Richterin in St. Pölten hielt mit ihrer Meinung gegenüber dem 53-Jährigen nicht hinterm Berg: "Sie wollen sich offensichtlich an keine Regeln halten. Es kann nicht angehen, dass man den Staat derartig ablehnt, dass kein Respekt gezeigt wird."

Dabei bezieht der Angeklagte seit 2004 Notstandshilfe und Witwerpension, "von einem Staat, den er nicht anerkennt."

Schikane vor Gericht

Auch vor Gericht wich der 53-Jährige nicht von seinen Ansichten ab. Mehrmals fragte er die Richterin: "Ist das ein staatliches Gericht? Sind Sie eine staatliche Richterin? Ich fordere Sie auf, sich nach dem Kontrollamtsgesetz auszuweisen."

Mehrere Zeugen sagten gegen den Mann aus. Eine Mitarbeiterin der Landespolizeidirektion Niederösterreich über die Briefe: "Ich habe es als Drohung empfunden." Ein Polizist meinte, seine Forderungen, die teilweise in Euro, teilweise aber auch in Silberlingen gestellt waren, seien "beunruhigend" gewesen.

"Ganz brutale Indoktrination"

Zurechnungsfähig ist der Angeklagte auf jeden Fall. Obwohl eine Fehlleitung vorliegt, wie der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer betonte. Der Anwalt, der beklagte, über weite Strecken keinen Kontakt zu seinem Mandanten gehabt zu haben, meinte er sei "massiv fremdbeeinflusst" gewesen und wurde "ganz brutal indoktriniert". Nach einem Besuch von Gesinnungsgenossen in der U-Haft habe sein Mandant den Kontakt zu ihm abgebrochen.

Erst in seinem Schlusswort zeigte der nun Verurteilte Reue und entschuldigte sich. "Mir war nicht bewusst, dass ich mit diesen Schreiben jemanden bedrohe." Die neunmonatige Haftstrafe, die er ausfasste, soll auch abschreckende Wirkung haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (csc)