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"Steht auf der Rechnung etwas von der Pille?"

Luana ist verunsichert, seit sie bei der Frauenärztin war. Sie möchte nicht, dass ihre Eltern erfahren, worum es bei der Konsultation ging.

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Frage von Luana (15) an Doktor Sex: Ich (15) habe eine sehr wichtige Frage, die mich gerade total beschäftigt. Vor ein paar Tagen war ich bei meiner Frauenärztin zu einer Untersuchung. Ich habe sie gebeten, mir die Antibabypille zu verschreiben. Dies hat sie getan und mit dem Rezept habe ich das Verhütungsmittel dann in einer Apotheke geholt.

Ich wohne noch bei meinen Eltern und über sie bin ich auch bei einer Krankenkasse versichert. Dies führt dazu, dass sie die Arztrechnung meiner Gynäkologin erhalten werden. Bedeutet das, dass sie so auch erfahren, dass sie mir die Pille verschrieben hat und ich diese in der Apotheke geholt habe?

Antwort von Doktor Sex

Liebe Luana

Die Pille ist ein rezeptpflichtiges Medikament. Daher muss sich eine Frau diese von einem Arzt oder einer Ärztin verschreiben lassen. Eine Verschreibung ist aber auch möglich bei einer ärztlich begleiteten Beratungs- oder Familienplanungsstelle. Letztere hat den Vorteil, dass sie ihre Dienstleistungen meist kostenlos erbringt.

In der Regel findet die Verschreibung im Rahmen eines vorher vereinbarten Gesprächs statt und eine körperliche Untersuchung ist dafür nicht zwingend notwendig.

Ärzte unterstehen einer gesetzlichen Schweigepflicht. Sie dürfen daher niemandem Auskunft darüber geben, was besprochen, diagnostiziert oder verordnet wurde. Dies gilt bei minderjährigen Jugendlichen auch den Eltern gegenüber. Sie sind zwar noch nicht 18 Jahre alt, aber urteilsfähig und daher in der Lage, die Tragweite von Entscheidungen abzuschätzen.

Am einfachsten wäre es gewesen, wenn du die Frauenärztin gleich zu Beginn eures Gesprächs darüber informiert hättest, dass deine Eltern nichts erfahren dürfen und auf der Rechnung für die Krankenkasse daher nichts stehen soll, was aufgrund deines Besuchs Rückschlüsse zulässt.

Da du dies verpasst hast, empfehle ich dir, dich sofort telefonisch oder persönlich in der Praxis zu melden und diese Forderung nachträglich noch zu stellen. Deine Konsultation hat erst kürzlich stattgefunden. Die Rechnung dürfte daher wohl noch nicht verschickt worden sein.

Weil die Pille selbst nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, lohnt es sich, Vergleiche anzustellen. Die Preise können nämlich je nach Produkt stark variieren. Ich empfehle dir, deine Gynäkologin darauf anzusprechen und sie zu bitten, dir das günstigste für dich passende Produkt zu verschreiben. So kannst du eine Menge Geld sparen.

Neben der Pille gibt es auf dem Markt auch eine Vielzahl nichthormoneller Verhütungsmittel. Wenn du magst, kannst du ja einmal prüfen, ob eine andere Methode für dich nicht besser passen würde. Die Pille kann nämlich unangenehme unerwünschte Wirkungen haben. Alles Gute!

Deine Frage an Doktor Sex: [email protected]

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