Wirtschaft

"Supertalent" & Co: ORF zeigt zu viel Unterhaltung

Heute Redaktion
Teilen

Der ORF hat in seinem TV-Gesamtprogramm in den letzten eineinhalb Jahren nicht dafür gesorgt, dass die Kategorien Information, Kultur, Unterhaltung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, wie es der im ORF-Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt. Das kritisiert die KommAustria.

"Musikantenstadl", "Die große Chance", "Was gibt´s Neues": In ihrem aktuellen Bescheid stellt die Medienbehörde nach Beschwerden von Mitbewerbern mehrere Verletzungen des ORF-Gesetzes fest: So war in dem genannten Zeitraum die Kategorie Kultur mit einem Anteil von etwa 3 % gegenüber beispielsweise der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil von über 50 % aufwies, stark unterrepräsentiert.

Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten Fernsehprogrammen des ORF nicht um so genannte "Vollprogramme", für die im Bescheid ebenfalls klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden. Demnach müssen beide Programme jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit einem Anteil von wenigstens 10 % aufweisen und darf eine Kategorie nicht mehr als 66% des Programms ausmachen. Eine in einem Programm fehlende Kategorie muss dabei in dem anderen Programm vertreten sein.

ORF: "Eingriff in Unbahängigkeit"

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz  "bestürzt über einen unfassbaren Bescheid": "Wir werden verhindern, dass in Österreich Programm von der staatlichen Medienbehörde gemacht wird". Und weiter: " "Der ORF erfüllt wie kaum ein anderer europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag. Dies wird von Publikum und Experten gleichermaßen anerkannt". Der ORF werde "mit allen rechtlichen Mitteln" gegen den Spruch der Medienbehörde vorgehen.

Programmänderung

So der Bescheid rechtskräftig wird, wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hinblick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen Vielfalt seiner Hauptprogramme überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen.

ORF III als Ausgleich

Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemessene Verhältnis der Programmkategorien zueinander geprüft hat, geht allerdings davon aus, dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich erfolgten Programmstart der Spartenkanäle "ORF III - Kultur und Information" und "ORF Sport+" bei Betrachtung des ORF-Gesamtprogramms mittlerweile größtenteils ausgeglichen sein dürfte.

Ein weiterer Vorwurf der Privatsender, nämlich dass der ORF in seinen Hauptprogrammen zu privat agiere und damit verwechselbar sei, wurde von der KommAustria zurückgewiesen. Die Parteien können binnen zwei Wochen Berufung beim Bundeskommunikationssenat einbringen. Die Berufung hätte aufschiebende Wirkung.

;