Wirtschaft

"Telekom V"-Prozess: Keiner will's gewesen sein

Heute Redaktion
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Die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit der Telekom Austria geht am Donnerstag in die fünfte Auflage. Die beiden ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Telekom und der ÖBB, Heinz Sundt und Martin Huber, müssen sich vor Gericht dem Vorwurf der Untreue stellen. Der Strafrahmen beträgt zehn Jahre.

Im am Donnerstag gestarteten um den Untreuevorwurf beim Verkauf der Telekom-Austria-Nobelimmobilie am Wiener Schillerplatz 4 an ein Immobilienunternehmen rund um den ehemaligen ÖBB-Boss Martin Huber haben alle sieben Angeklagten auf nicht schuldig plädiert.

Ex-Telekom-General Heinz Sundt hat in seiner Befragung permanent auf einen damaligen Prokuristen verwiesen, der für die Abwicklung des Verkaufes zuständig gewesen sei und auf den er sich verlassen habe. Der Prokurist kann dazu nicht befragt werden, da er nach einer schweren Erkrankung nicht vernehmungsfähig ist und auch nicht mehr sein wird.

Immobilienabteilung ohne Kompetenz

Dass er für die Telekom den Kaufvertrag wenige Tage vor seinem Abgang unterschrieben hatte, obwohl die Käuferseite (Huber und seine Ehefrau) erst ein halbes Jahr später unterschrieb, verteidigte Sundt damit, dass eine weitere Verzögerung den ganzen Verkauf gefährdet hätte. Dass die Telekom das Objekt in der Wiener Innenstadt nicht selbst weiter entwickelt hat, um es dann teuer zu verkaufen, liege daran, dass in der konzerninternen Immobilienabteilung keine Kompetenz dazu vorhanden war.

Eine Einschränkung für den Weiterverkauf des Schillerplatz habe es nicht gegeben - obwohl sich in dem Haus ein zentrales Wählamt der Telekom befindet und der von Huber erworbene Teil somit auch an einen Mitbewerber der Telekom verkauft werden hätte können. Laut Sundt haben sich Teile der Infrastruktur des Wählamtes auch in dem verkauften Teil befunden.

Verteidigung gegen Gerichtsgutachter

Gleich zu Beginn des Prozesses haben sich die Verteidiger auf den Gerichtsgutachter Architekt Roland Popp eingeschossen und verlangt, dass dieser abberufen wird oder die Privatgutachter der Angeklagten Popp gleichgestellt würden. Der Vorwurf gegen Popp lautet, er hätte ein ungeeignetes Verfahren zur Ermittlung des realen Kaufpreises gewählt und sei befangen. Eine Entscheidung darüber wurde von Richterin Claudia Moravec-Loidolt vertagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Telekomvorständen Heinz Sundt und Stefano Colombo vor, die Immobilie viel zu günstig verkauft zu haben - und Huber und seine Frau hätten dies gewusst. Der Vorwurf lautet auf Untreue mit einem Strafmaß von bis zu zehn Jahren. Das Objekt (gekauft wurden die obersten Stockwerke) wurde von der Familie Huber um 5,4 Mio. Euro gekauft und rund ein Jahr später um den doppelten Preis weiter verkauft.

Die Verhandlung am Wiener Straflandesgericht wird am Freitag fortgesetzt.