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"The Voice of Germany": So knallhart sind die Verträge

Heute Redaktion
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Bild: ProSieben/SAT.1

Die Teilnehmer von "The Voice of Germany" träumen von der großen Gesangskarriere. Doch dieses Vorhaben wird den Kandidaten alles andere als leicht gemacht, sogar wenn sie als Sieger der Castingshow hervorgehen. Denn knallharte Knebelverträge binden die TVOG-Talente jahrelang.

Die binden die TVOG-Talente jahrelang. 

unterzeichnen. Die Bestimmungen haben es laut "Bild.de" in sich: Geregelt sind Aufwandsentschädigungen, Honorare, Mitwirkung an der Show, Rechteübertragung, Merchandising, Booking und mögliche Touren.

Die harten Bestimmungen im Detail:

Schweigepflicht

Über die Vertragseinzelheiten dürfen die Teilnehmer der Sendung nicht reden. Wer es trotzdem tut, dem droht eine Strafe in unbekannter Höhe.

Aufwandsentschädigung

Nur wer es in die Liveshows schafft, bekommt auch Geld. Pro Folge sind es rund 300 Euro.

Siegesprämie

Die Siegerin/der Sieger von "The Voice of Germany" erhält für die erste Single knapp 7.500 Euro.

Weitere Einnahmen

Wird eine weitere Single (optional) produziert, winken dem Sänger mindestens 5.000, maximal aber 7.500 Euro. Ein ganzes Musikalbum wäre mit 25.000 Euro dotiert.

Nicht-Sieger

Wer die Show nicht gewinnt, aber trotzdem eine Single veröffentlicht, darf sich über 2.000 Euro freuen, für das erste Album gibt's 20.000 Euro.

Einzelauftritte

Diese werden nach der Sendung mit mindestens 3.000 Euro vergütet. Jeder Künstler erhält 10 Tickets zur freien Verfügung.

Rechteübertragung

Der Sänger ist verpflichtet, sich dem Management "Bam Bam Music" anzuschließen. Es erhält von allen Nettoerlösen 20 Prozent plus Mehrwertsteuer.

Booking

Live-Auftritte zahlen sich mit 150 Euro an Probetagen und 350 Euro bei Konzerten aus.

Anwälte schätzen die Vertragsbedingungen kritisch ein. Holger von Hartlieb, Experte für Medien-Vertragsrecht, sagt etwa zu "Bild.de": "Im Ergebnis sind alle Verträge so gekoppelt, dass der jeweilige Künstler gebunden ist - auf Jahre hinaus, und zwar auf exklusiver Basis, ohne die Möglichkeit, auszusteigen. Dem Künstler stehen keinerlei Wahlmöglichkeiten zu. Die Vertragsregelungen sind nicht verhandelbar. Der Künstler bindet sich mit Haut und Haaren."