Österreich

"Vampir" (19) stach mit Schere den Vater nieder

Heute Redaktion
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Ein 19-jähriger Grazer ist am Mittwochnachmittag von einem Geschworenensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann stach im Vorjahr mit einer Schere mehrere Male auf seinen Vater ein und verletzte ihn schwer. Danach saugte und leckte er das Blut aus den Wunden. Weil er laut Gutachten nicht zurechnungsfähig ist, konnte er für diese Tat nicht verurteilt werden.

Der Grazer wirkte vor Gericht keineswegs verwirrt, sondern machte einen klaren und intelligenten Eindruck. Er schilderte ganz nüchtern, dass er regelmäßig Marihuana und halluzinogene Pilze - sogenannte Magic Mushrooms - konsumiert habe. Dadurch gab es aber immer wieder Probleme mit seiner Psyche, und zuletzt ging er sogar einmal freiwillig in die Nervenklinik. Mittlerweile attestieren ihm die Ärzte Schizophrenie.

"Hatte das Gefühl, ich muss ihn verletzen"

"Ich habe keine Hemmungen gekannt", erzählte der Angeklagte über seinen Zustand vor der Behandlung. Mitten in der Nacht laut Musik zu machen gehörte da für ihn dazu, ebenfalls lautstarkes und grundloses Schreien. Als er mit seinem Vater im September vorigen Jahres in einem Lokal Essen war, bat ihn dieser, sich nicht mit einer Verbandschere bei Tisch die Fingernägel zu schneiden. Plötzlich hatte er das Gefühl, er müsse seinen Vater verletzen, so der 19-Jährige. Angeblich hätten ihn die Teilnehmer seines Erste Hilfe-Kurses - die nicht einmal anwesend waren - unterschwellig dazu aufgefordert.

"Es war wie in einem Vampirfilm"  

Er ging mit der Schere auf seinen vollkommen überraschten Vater los und stach 22 Mal in den Nacken und Rückenbereich seines Opfers. "Dann hat er das Blut weggeleckt und an den Wunden gesaugt. Es war wie in einem Vampirfilm", so Staatsanwalt Johannes Winklhofer. Doch an all das konnte sich der junge Mann bei der Verhandlung nicht mehr erinnern. "Mögen Sie Vampirfilme?", fragte die Richterin. "Nicht besonders", antwortete der Befragte. Er gab an, sich durch die Behandlung in der Nervenklinik, wo er seit dem Vorfall ist, deutlich besser zu fühlen. Die Geschworenen waren seiner Meinung und entschieden, dass der Grazer vorläufig in einer Anstalt besser aufgehoben ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.