Österreich

"Watschn"-Polizist wurde vor Gericht freigesprochen

Heute Redaktion
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Ein 33 Jahre alter Polizist soll zwei Männer, nachdem sie festgenommen wurde, geohrfeigt haben. In beiden Fällen wurde er am Montag im Wiener Straflandesgericht freigesprochen, weil kein Angriff feststellbar gewesen sei.

Die erste Amtshandlung hatte sich am 10. März 2012 abgespielt. Ein 18-Jähriger war in einem Park überfallen worden, hatte sich danach in ein Nachtlokal begeben und eine Bardame derart eingeschüchtert, dass diese schließlich die Polizei verständigte. Der Teenager kam aufs Kommissariat, wo die Rettung verständigt wurde, weil der Jugendliche infolge des vorangegangenen Überfalls oberflächliche Verletzungen aufwies.

Zwischen dem angeklagten Polizisten und dem 18-Jährigen schaukelten sich dann die Emotionen hoch, bis der Beamte - so jedenfalls die Anklage - diesen geohrfeigt habe. Der Polizist wies das zurück. Der Mann sei "ausgezuckt". Er habe sich "aggressiv gegen mich gestellt, hat sich zu wehren begonnen. Das Ganze ist eskaliert". Er habe nur eine Abwehrbewegung gemacht: "Möglich, dass ich ihn beim Blocken berührt habe."

Verletzung "nicht feststellbar"  

Der Richter kam am Ende zum Schluss, eine "Verletzung durch unrechtmäßiges Handeln" sei "nicht feststellbar". Keiner der Anwesenden - darunter vor allem die von der Polizei beigezogenen Sanitäter - habe beim 18-Jährigen eine blutende Wunde bemerkt. Aber selbst wenn eine Ohrfeige passiert wäre, sei diese "aus Entrüstung, welcher kein Verletzungsvorsatz innewohnt" erklärbar. Insofern sei "ein strafbares Verhalten nicht ersichtlich".

Im zweiten Fall waren der 33-Jährige und ein Kollege am 3. November 2012 bei einem Raufhandel an der U-Bahn-Station Keplerplatz eingeschritten. Zwei Männer waren dort aneinandergeraten. Die Polizisten trennten die Raufenden, der 33-Jährige brachte einen 26 Jahre alten Mann zum Funkwagen, weil ihn dieser gestoßen und beflegelt habe, wie er in seiner Einvernahme darlegte.

"Mit maßvoller Gewalt in Streifenwagen gedrückt"  

Nachdem er dem Mann Handschellen angelegt hatte, soll er diesen "ins Auto hineingeschleudert haben". Das hatte zumindest der Betroffene als Zeuge unter Wahrheitspflicht beim Prozessauftakt im vergangenen Dezember angegeben. Dann habe sich der Polizist zu ihm auf die Rückbank gesetzt und ihm mit der Faust mehrere Schläge ins Gesicht versetzt, was laut Anklage eine Prellung des Kopfs und des linken Unterkiefers zur Folge hatte.

Er habe den 26-Jährigen "mit maßvoller Gewalt in den Funkwagen gedrückt" und diesem keine Schläge verpasst, hielt dem der Angeklagte entgegen. "Es spricht alles dafür, dass die Verletzungen schon zuvor bei dem Raufhandel entstanden sind", urteilte schließlich der Richter. Deswegen erging auch in diesem Anklagefaktum ein Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.