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"Wazzinger" im Visier der Justiz, aber nicht in U-Haft

Heute Redaktion
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Der einst als Teilnehmer einer ORF-Reality-TV-Serie bekannt gewordener Tiroler Walter "Wazzinger" Pirchl hat neue Probleme mit der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den 40-Jährigen unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung und fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, bestätigte Behördensprecher Thomas Vecsey einen Bericht des "Kurier". Als unzutreffend erwies sich allerdings die Behauptung des "Kurier", der Mann säße in U-Haft.

. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den 40-Jährigen unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung und fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, bestätigte Behördensprecher Thomas Vecsey einen Bericht des "Kurier". Als unzutreffend erwies sich allerdings die Behauptung des "Kurier", der Mann säße in U-Haft.

"Die Haft- und Rechtschutzrichterin hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der U-Haft abgewiesen", erklärte die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, Christina Salzborn, Freitagmittag. Die Anklagebehörde hatte diesen Antrag mit Flucht- und Tatbegehungsgefahr begründet. Die Richterin ersparte dem am Mittwoch an seinem Arbeitsplatz in Niederösterreich Festgenommenen jedoch gegen sogenannte gelindere Mittel den Bezug einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt.

Wie Salzborn erläuterte, leistete der 40-Jährige das Gelöbnis, nicht unterzutauchen und sich während der laufenden Ermittlungen in regelmäßigen Abständen bei der Polizei zu melden. Er muss der Justiz, für die er dem Vernehmen nach über einen längeren Zeitraum nicht greifbar gewesen sein soll, außerdem einen ordentlichen Wohnsitz nachweisen. Zudem wurde ihm die Weisung erteilt, weiterhin einer Arbeit nachzugehen.

Der Tiroler war in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Untersuchungsgegenstand der Strafverfolgungsbehörden. Die nunmehrigen Vorwürfe, hinter denen seine finanziell klamme Situation stehen dürfte - der 40-Jährige soll angeblich Verwaltungsstrafen nicht mehr bezahlt haben können - beziehen sich auf den Zeitraum 2009 bis 2013. Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.