Österreich

"Wazzinger" muss für ein halbes Jahr in den Knast

Heute Redaktion
14.09.2021, 14:50

Walter "Wazzinger" - ehemaliger Teilnehmer der TV-Realityshow "Taxi Orange" - hat am Donnerstagnachmittag am Wiener Landesgericht sein Urteil ausgefasst. Der 42-Jährige ist wegen Betrugs, Körperverletzung und Urkundenfälschung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon 6 unbedingt verurteilt worden.

Walter "Wazzinger" - ehemaliger Teilnehmer der TV-Realityshow "Taxi Orange" - hat am Donnerstagnachmittag am Wiener Landesgericht sein Urteil ausgefasst. Der 43-Jährige ist wegen schweren Betrugs, Körperverletzung und Urkundenfälschung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon 6 unbedingt verurteilt worden.

Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.

Die teilbedingte Strafe - der ehemalige Promi stand bereits viermal, davon dreimal einschlägig, vor Gericht - ist, so der Richter, ein klares Zeichen, "dass es so nicht geht". Der Beschuldigte war damit nicht zufrieden und meldete Nichtigkeit sowie volle Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Lange Liste an Anklagepunkten

Zu den meisten Anklagepunkten hatte sich der Musiker und Moderator nicht schuldig bekannt. Dabei war die Liste der Delikte beeindruckend lang: So soll der 43-Jährige Gelder für die Renovierung eines Schiffslokals unterschlagen, bestellte Heizkörper nicht bezahlt (rund 900 Euro) und Geld für eine Chanel-Handtasche kassiert, das Designerteil jedoch nie geliefert haben. Zudem mietete er eine Vespa, blieb das Geld dafür aber ebenso schuldig wie jenes für eine Mietwohnung. Auch geborgtes Geld soll er unterschlagen und seine Ex-Freundin geschlagen haben. Dazu kam u.a. die Schädigung von Gläubigerinteressen und der Diebstahl von DJ-Kopfhörern.

Nur teilweise geständig

Er habe Gelder als Provisionen für seine Tätigkeiten einbehalten oder er habe den Rollerverkauf ankurbeln wollen, lautete eine seiner Verantwortungen. Teilweise stritt er diverse Malversationen generell ab oder schob die Schuld etwa beim Taschenkauf auf die Geschäftsführerin der Luxus-Filiale. Schuldig bekannte sich der 43-Jährige zu den Anklagepunkten, wo er sich mit einem fremden Führerschein ausgewiesen und die E-Card des Bruders verwendet haben soll.

Für den Richter zeichnete sich aus den Zeugenaussagen ein klares Bild: "Was für einen Grund sollten diese mit ihnen früher freundschaftlich verbundenen Menschen haben, hier zu lügen?" - und weder bedingte Strafen, noch Geldstrafen hätten den Beschuldigten bisher davon abgehalten, wieder straffällig zu werden.

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