Österreich

"Zurück an den Herd": Frau klagt Ministerium

Heute Redaktion
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Selbst das Sozialministerium kann sich nicht alles erlauben. Eine Burgenländerin verlangte Schadenersatz, das Ministerium bekam nun vom Verfassungsgerichtshof einen Rüffel. Die Frau hatte sich als Leiterin des AMS Jennersdorf (Bgld) beworben und wurde abgewiesen. Dann klagte sie auf Gehaltsnachzahlung, weil sie diskriminiert worden sei.

Eigentlich nichts Besonderes, in Zeiten wie diesen einen Job nicht zu bekommen. Doch im Fall der Südburgenländerin entschied das Gericht zu ihren Gunsten, denn was sich das AMS hier leistete, geht auf keine Kuhhaut mehr.

Frauen zurück zu Herd und Familie

Vor drei Jahren bewarb sich die Frau um den Posten als Leiterin des AMS Jennersdorf, wie die Kleine Zeitung schreibt. Sie hatte die gleichen Qualifikationen wie ihr männlicher Mitbewerber. Beim Bewerbungsgespräch fragte man sie: "Warum können Frauen eigentlich nicht in der Erziehung der Kinder ihre Erfüllung finden?" Den Job bekam die Frau nicht.

Beschwerde in allen Instanzen ignoriert

Diese Diskriminierung wollte sie sich nicht gefallen lassen. Sie klagte den Arbeitgeber, also die Republik, und verlangte fast 180.000 Euro. Die Beschwerde der Frau wurde abgewiesen. Selbst in letzter Instanz ignorierte das Sozialministerium die Ungerechtigkeit. Doch die Bewerberin ließ sich nicht entmutigen und beschwerte sich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Das könnte fürs Ministerium teuer werden

Dort bekam die Diskriminierte schließlich recht. Ihr Recht auf Gleichheit wurde verletzt, entschied der Gerichtshof. Der Bescheid, der die Schadenersatzklage abwies, wurde aufgehoben. Der Fall wird nun neu aufgerollt, ob und wieviel das Ministerium an Gehalt nachzahlen muss, wird sich erst entscheiden.

Ministerium stellte sich blind und taub

Das Sozialministerium, das die Ungerechtigkeit ignoriert hatte, wurde gerügt. Die frauenfeindliche Bemerkung war nämlich sogar in einem Gutachten erwähnt worden, doch das Ministerium hatte sich trotzdem blind und taub gestellt.