Österreich

1,8 Meter Distanz von Rad zu parkendem Pkw sind okay

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Spektakuläres Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof gab einem Radler recht, der einen großen Sicherheitsabstand zu einem geparkten Auto eingehalten hatte. "Zulässig!", sagt das Gericht.

Spektakuläres Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof gab einem Radler recht, der einen großen Sicherheitsabstand zu einem geparkten Auto eingehalten hatte. "Zulässig!", sagt das Gericht.
Diese Situation kennt jeder Radler in der Stadt: Man tritt in die Pedale, plötzlich geht eine Autotür auf. Wer es noch schafft, vor einem „Dooring“- Unfall abzubremsen, hat Glück. Die Radlobby empfiehlt schon länger, von geparkten Autos mindestens 1,2 Meter Abstand zu halten.

Ein Radler hielt diese Distanz 2015 ein – wurde angezeigt! Begründung: Er habe das Rechtsfahrgebot missachtet. Der Betroffene legte Beschwerde ein. Bahnbrechend: Der Verwaltungsgerichtshof gab ihm nun recht: Ein Abstand von 1,2 bis 1, 8 Metern sei "eine vertretbare Entfernung, will sich der Radfahrer nicht der Gefahr aussetzen, durch eine geöffnete Fahrzeugtüre verletzt zu werden." "Wir sind froh, dass dieses Urteil zur Sicherheit der Radfahrer gefällt wurde", erklärt Andrzej Felczak von der Radlobby.