Niederösterreich

1 Jahr bedingt für Ex-FP-Klubchef Huber

Wegen Wiederbetätigung musste Ex-FPNÖ-Klubchef Martin Huber (50) heute in St. Pölten auf die Anklagebank.

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Martin Huber vor Gericht
Martin Huber vor Gericht
privat

Wegen eines mutmaßlichen Verbrechens nach dem Verbotsgesetz musste Martin Huber (50) heute in St. Pölten vor ein Schwurgericht.

Posting aus 2014

Rückblick: Der ehemalige freiheitliche NÖ-Klubchef hatte am 20. April 2014 (Anm.: Adolf Hilter ist am 20. April 1889 geboren) folgendes Posting auf Facebook veröffentlicht: "Herzlichen Glückwunsch für jene, die heute Geburtstag haben."

Im Jahr 2019 wurde das Posting nach fünfeinhalb Jahren "entdeckt" (just eine Woche vor der Nationalratswahl, Anm.) und schlug bei der politischen Konkurrenz hohe Wellen. Die Folge: Martin Huber wurde angezeigt und in der Folge seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben (Anm.: Huber machte aber auch keinen Einspruch). Die Staatsanwaltschaft leitete dann ein Ermittlungsverfahren ein.

Posting auch heute noch online

Die FPÖ selbst sah Gefahr im Verzug und schloss Martin Huber aus der Partei aus. Huber ließ sich indes nicht beirren, meinte, dass der Eintrag an einige Freunde gerichtet wäre und ließ das Posting online. Der Ingenieur verlor alle FP-Ämter, blieb dem nö. Landtag jedoch als "wilder" Abgeordneter bis heute erhalten. 

Und: Das Posting hat Martin Huber bis heute (Stand 19. August) nicht gelöscht, darunter ist immer noch ein Kommentar zu lesen, zwölf Usern gefällt das Posting. Dabei hatte Martin Huber recht viel zu verlieren: Bei mehr als sechs Monaten unbedingter Haft bzw. über ein Jahr Haft (teibedingt oder bedingt) hätte Huber seine Wählbarkeit und somit sein Landtags- und Gemeinderatsmandat (Anm.: GR in Blindenmarkt) abgeben müssen.

Ein Jahr bedingt

Vor Gericht bestritt Huber jeden Zusammenhang mit NS-Gedankengut: "Ich wollte einfach testen, wie viele Leute ich erreiche vor der Gemeinderatswahl." An Hitlers Geburtstag hätte er dabei nie gedacht (Anm.: Huber postete den Eintrag am 20. April 2014 kurz nach Mitternacht und dann nie wieder ein Posting mit ähnlichem Inhalt). Anwalt Michael Witt: "Man kann nur Lebenden zum Geburtstag gratulieren."

Das Urteil fiel äußerst knapp aus: Fünf Geschworene hielten Huber für schuldig, drei für unschuldig (bei 4:4 hätte es Freispruch gegeben). Die Strafhöhe: Zwölf Monate bedingt - nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete nämlich sofort Nichtigkeit und Berufung an. Auch der Strafrahmen war äußerst knapp bemessen - denn mit 12 Monaten bedingt darf Huber sein Mandat behalten, mit einem Monat mehr an Strafhöhe hätte Huber das Mandat abgeben müssen (Anm.: aber erst mit Rechtskräftigkeit des Urteils).