Österreich

10,5 Jahre Haft für Entführungsversuch

Heute Redaktion
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Ein 34-jähriger Spanier wurde am Dienstagabend von einem Geschworenensenat im Landesgericht Linz als Beitragstäter wegen versuchter erpresserischer Entführung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 34-Jährige soll im September 2010 an der versuchten Entführung einer oberösterreichischen Bankiersfrau beteiligt gewesen sein. Ein 57-jähriger Deutscher wurde wegen der Tat bereits rechtskräftig zu zwölf Jahren verurteilt. Er hatte bei der Frau geläutet und versucht, sie ins Haus zu drängen. Als sie sich wehrte, flüchtete er. Das Opfer sah aber noch einen zweiten Mann davonlaufen, der sich in einem Gebüsch neben dem Haus versteckt hatte. Bei ihm soll es sich um den Spanier handeln.

Auch er wurde bereits zu zehneinhalb Jahren verurteilt, der Oberste Gerichtshof entschied aber, dass der Prozess aufgrund eines Formalfehlers ein zweites Mal abgewickelt werden muss. Nun erhielt er wiederum dieselbe Strafe, seine Vorhaft wird ihm angerechnet. Der Angeklagte brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Der Verteidiger meldete nach der Verurteilung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Geschworene überzeugt: Spanier stand Schmiere

Die Geschworenen sprachen den 34-Jährigen am Dienstag der Beitragstäterschaft einstimmig schuldig. Einen Rücktritt vom Versuch verneinten sie. Mildernd werteten sie die Unbescholtenheit sowie, dass es beim Versuch geblieben war. Der Angeklagte habe vor dem Verbrechen ein Fahrzeug angemietet, den Tatort ausgekundschaftet und am Tag des Verbrechens die Tat abgesichert. Er sei in einem Gebüsch versteckt gewesen und habe sich zur Ausführung der Handlung bereit gehalten. Es sei aber beim Versuch geblieben, weil das Opfer sich heftig gewehrt habe.

"Es gibt keinen Zweifel, dass es sich bei der Tat um eine versuchte erpresserische Entführung handelt", stellte die Staatsanwältin aufgrund der juristischen Vorgeschichte fest. Der Plan des Duos, das von Tschechien aus operierte, war laut Anklage sowie laut dem Geständnis des 57-Jährigen, die Frau zu fesseln, im Badezimmer ihres Hauses festzuhalten und von ihrem Mann 300.000 bis 400.000 Euro Lösegeld zu fordern. Vom Gericht war zu klären, ob bzw. wie der Spanier an der Tat beteiligt war. Er stritt ab, etwas damit zu tun zu haben. "Ich glaube ihm kein Wort", ließ die Anklägerin wissen. Sein Verteidiger meinte hingegen, dass der Deutsche und eventuell noch ein weiterer Täter seinen Mandanten nur in die Sache hineingezogen hätten, um der Polizei einen Schuldigen zu präsentieren. Er verlangte einen Freispruch.

Haupttäter belastete Angeklagten

Der Angeklagte wurde nicht nur durch die Aussagen des bereits verurteilten Deutschen massiv belastet, sondern auch durch kriminaltechnisch erfasste Spuren: In der Nähe des Tatortes wurde eine Tasche gefunden, in der sich eine nicht scharfe Handgranate - angeblich ein Briefbeschwerer - sowie Perücken, Schminke und Einweghandschuhe befanden. Auf der Verpackung eines Haarteils wurde ein Fingerabdruck des Spaniers sichergestellt. Auch die Handyauswertung deutete darauf hin, dass er im Vorfeld den Tatort ausgekundschaftet haben könnte.

Der 34-Jährige präsentierte eine andere Version. Er will einige Tage vor der Tat nach Tschechien gefahren sein, um Autos zu kaufen und nach Spanien zu exportieren. Dabei habe er zufällig den Deutschen kennengelernt. Dieser habe ihm behilflich sein wollen. Die Fahrt nach Oberösterreich zum Haus des Bankierspaares stellte er als Besuch bei einem möglichen Geldgeber dar, den der andere bei der Hand gehabt habe. Der 57-Jährige sei dort ausgestiegen und mit einem Kuvert mit 500 Euro zurückgekommen. "Ich wusste nicht, was er vorhatte. Ich habe nicht geplant, jemanden zu entführen", hatte der Angeklagte bei den Geschworenen um Nachsicht gebeten.