Österreich

10 Fragen und Antworten zum Rauchverbot

Ab Freitag gilt auch in Oberösterreich das generelle Rauchverbot in Lokalen, Bars und Restaurants. Wir zeigen euch, was es dabei zu beachten gilt.

Heute Redaktion
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Ab 1. November gilt das Rauchverbot in der Gastronomie.
Ab 1. November gilt das Rauchverbot in der Gastronomie.
Bild: iStock

1. Ab wann gilt das Rauchverbot?

Ab 1. November 2019 gilt in ganz Österreich das neue umfassende Rauchverbot. Das heißt theoretisch müssen ab 0 Uhr alle Raucher vor die Tür der Lokale gehen, um zu rauchen

2. Wo gilt das Rauchverbot?

Das Verbot umfasst laut Wirtschaftskammer alle Räume, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden. Es gilt aber auch in allen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen (Rezeption, Hotelzimmer).

3. Wo gilt das Rauchverbot NICHT?

Auf Freiflächen wie Terrassen und Gastgärten gilt das Verbot nicht. Und noch eine Ausnahme gibt es, nämlich in Hotels darf es einen als Raucherraum eingerichteten Nebenraum geben. Allerdings darf der Rauch von dort nicht in andere Räume gelangen. Essen und Trinken ist untersagt.

4. Wer kontrolliert?

Grundsätzlich sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig. In Oberösterreich wird es aktuell aber keine Schwerpunktkontrollen geben. "Das hat keinen Sinn und ist nicht angedacht", sagt etwa der in Wels politisch zuständige Vize-Bürgermeister Gerhard Kroiß (FPÖ).

5. Wie wird kontrolliert?

Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der üblichen Betriebsbesichtigungen und Lebensmittelkontrollen.

6. Was passiert, wenn es eine Anzeige gegen einen Wirt gibt?

"Dann müssen wir dem natürlich nachgehen und der angezeigte Betrieb wird kontrolliert", so eine Sprecherin der Stadt Linz.

7. Was müssen die Gastronomen beachten?

Das Rauchverbot muss in allen Räumen durch den Hinweis "Rauchen verboten" oder ein entsprechende Piktogramm gekennzeichnet werden. Die Zeichen müssen in jedem Raum in ausreichender Menge und gut sichtbar aufgehängt werden.

8. Wie hoch sind die Strafen?

Die Strafrahmen liegt zwischen 800 und 10.000 Euro (im Wiederholungsfall). Schon das Fehlen der Kennzeichnung zum Rauchverbot ist übrigens strafbar.

9. Darf vor den Lokalen geraucht werden?

Grundsätzlich ja, allerdings können Lärmbelästigung und Verschmutzung durch Zigarettenstummel für Wirbel sorgen. Hier sind die Wirte und vor allem auch die Gäste gefordert.

10. Gibt es eine Schonfrist?

Ganz einfach: Nein.