Ab 1. November 2019 gilt in ganz Österreich das neue umfassende Rauchverbot. Das heißt theoretisch müssen ab 0 Uhr alle Raucher vor die Tür der Lokale gehen, um zu rauchen
Das Verbot umfasst laut Wirtschaftskammer alle Räume, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden. Es gilt aber auch in allen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen (Rezeption, Hotelzimmer).
Auf Freiflächen wie Terrassen und Gastgärten gilt das Verbot nicht. Und noch eine Ausnahme gibt es, nämlich in Hotels darf es einen als Raucherraum eingerichteten Nebenraum geben. Allerdings darf der Rauch von dort nicht in andere Räume gelangen. Essen und Trinken ist untersagt.
Grundsätzlich sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig. In Oberösterreich wird es aktuell aber keine Schwerpunktkontrollen geben. "Das hat keinen Sinn und ist nicht angedacht", sagt etwa der in Wels politisch zuständige Vize-Bürgermeister Gerhard Kroiß (FPÖ).
Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der üblichen Betriebsbesichtigungen und Lebensmittelkontrollen.
"Dann müssen wir dem natürlich nachgehen und der angezeigte Betrieb wird kontrolliert", so eine Sprecherin der Stadt Linz.
Das Rauchverbot muss in allen Räumen durch den Hinweis "Rauchen verboten" oder ein entsprechende Piktogramm gekennzeichnet werden. Die Zeichen müssen in jedem Raum in ausreichender Menge und gut sichtbar aufgehängt werden.
Die Strafrahmen liegt zwischen 800 und 10.000 Euro (im Wiederholungsfall). Schon das Fehlen der Kennzeichnung zum Rauchverbot ist übrigens strafbar.
Grundsätzlich ja, allerdings können Lärmbelästigung und Verschmutzung durch Zigarettenstummel für Wirbel sorgen. Hier sind die Wirte und vor allem auch die Gäste gefordert.
Ganz einfach: Nein.