Wirtschaft

10 Stolpersteine für Jungunternehmer

Worauf Gründer achten sollten, um nicht in eine der typischen Fallen zu tappen, die am Beginn der unternehmerischen Tätigkeit lauern.

Heute Redaktion
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Worauf Gründer und Kleinunternehmen achten sollten, um nicht in eine der typischen Fallen zu tappen, die am Beginn der unternehmerischen Tätigkeit lauern.

Falle 1: Nachzahlungen bei Einkommenssteuer und Sozialversicherung

Nach der Gründung eines Unternehmens wird man vom Finanzamt aufgefordert, eine Ergebnisschätzung für die ersten zwei Geschäftsjahre abzugeben. Diese bildet die Basis für die Berechnung der Steuer-Vorauszahlung. Jungunternehmer geben oft einen geringen Gewinn an. Man will die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer am Anfang möglichst gering halten. Gleichzeitig zieht auch die Sozialversicherung für ihre Vorschreibungen in den ersten Geschäftsjahren die Mindestbeitragsgrundlage heran. Spätestens nach einem Jahr aber ist man verpflichtet, die Steuererklärung für das erste Geschäftsjahr abzugeben. Hat man dann einen höheren Gewinn als angegeben, kommt es zu einer entsprechenden Steuernachzahlung für das erste und gleichzeitig zu einer erhöhten Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr. Dies führt üblicherweise im dritten Jahr des Unternehmens zu einer doppelten Steuerbelastung. Dazu kommen die entsprechenden Nachzahlungen und erhöhten Vorschreibungen für die Sozialversicherung, da diese ebenso auf Basis der tatsächlichen Ergebnisse berechnet werden.

Falle 2: nicht-ordnungsgemäße Rechnungen

Damit die in Eingangsrechnungen enthaltene Vorsteuer abgezogen werden darf, müssen alle Formvorschriften für Rechnung des Umsatzsteuergesetzes eingehalten werden. Erhält man als Unternehmer von einem Lieferanten eine Rechnung, die auch nur einer dieser Vorgaben nicht entspricht, sollte man sofort eine korrigierte Version anfordern. Andernfalls kann die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Falle 3: Übersehen von Förderungen

Österreich ist reich an Förderungen wie Investitions-, Kredit-, Lohnkosten- sowie Bildungszuschüssen. Deren unüberblickbare Zahl sollte Jungunternehmer nicht abschrecken sondern im Gegenteil ermutigen, sich mit der Materie vertraut zu machen oder eine entsprechende Beratung einzuholen. Die oft komplexen Einreichbedingungen schrecken so manchen Jungunternehmer ab, sodass die Chancen für jene umso größer sind, die bereit sind, den Aufwand auf sich zu nehmen.

Falle 4: Nichtbewertung der eigenen Arbeitsleistung

Bei der Erstellung von Finanz- und Businessplänen übersehen Gründer oft, ihren eigenen Unternehmerlohn in die Kostenkalkulation einzurechnen. Mittelfristig gesehen können sich daraus massive Fehleinschätzungen ergeben, denn selbst bei vorsichtiger und sparsamer Lebensweise in den Anfangsjahren sind gewisse Kosten zur Existenzerhaltung unvermeidbar.

Falle 5: falsche/zu teure Rechtsform

Es muss nicht gleiche eine Kapitalgesellschaft sein. Die Gründung einer GmbH ist mit hohen Kosten verbunden. Zu den Stammkapitalvorschriften kommen die verpflichtenden Notariatsakte bei Gründung und jeder Änderung, seien es Firmenname, Gesellschaftsvertrag oder Eigentümer. Der Vorteil der Haftungsbeschränkung zahlt sich nur in bestimmten Branchen aus. Oft reicht in den Anfangsjahren die Rechtsform der Personengesellschaft oder des nicht protokollierten Einzelunternehmens. Dies gilt vor allem für beratungsintensive Branchen ohne hohen Wareneinsatz oder gesetzliche Haftungsvorschriften.

Die Fallen 6 bis 10 gibts auf Seite 2!

Falle 6: nicht existenter oder mangelhafter Businessplan

Die richtige Planung von Beginn an ist einer der Grundpfeiler erfolgreicher Unternehmen. Ein realistischer Businessplan über die ersten fünf Wirtschaftsjahre hat mehrere Vorteile: Er hilft, die Finanzen richtig einzuschätzen und Fehlkalkulationen zu vermeiden, dient als Argumentation gegenüber Banken und Förderstellen und ist ein wichtiges Controlling-Instrument während der laufenden unternehmerischen Tätigkeit. Zudem stellt ein Business-Plan auch die Finanzierung des Unternehmensstarts sicher, sodass spätere unangenehme Bankverhandlungen aufgrund fehlender Liquidität vermieden werden können. Bei der Einschätzung der künftigen Einnahmen und Ausgaben ist es ratsam, entsprechende Unterstützung durch einen Steuerberater einzuholen. Ein realistischer Finanzplan, der auch eingehalten wird, reduziert die Wahrscheinlichkeit von Liquiditätsengpässen.

Falle 7: Option zur Befreiung von der Umsatzsteuer

Es klingt anfänglich möglicherweise verlockend, auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht zu optieren, sofern die prognostizierten Einnahmen unter EUR 30.000,00 pro Jahr liegen. Man sollte es sich aber gut überlegen, bevor man sich entscheidet, diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Wenn die Umsatzgrenze nachträglich doch überschritten wird, gestaltet sich die Nachverrechnung der Umsatzsteuer mühsam und ist auch entsprechend zeitintensiv. Sollte die Nachverrechnung nicht mehr möglich sein, wie im Einzelhandel, wo nicht alle Kunden namentlich bekannt sind, ist ein Sechstel der Einnahmen als Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Falle 8: Absetzbare Aufwendungen übersehen

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Gründung anfallen, sind auch dann abzugsfähig, wenn sie vor der tatsächlichen Betriebseröffnung angefallen sind – selbst wenn sie ins vorherige Kalenderjahr fallen. Es muss allerdings auch für das betreffende Jahr bereits eine Steuererklärung eingereicht werden. Diese Gründungs-Aufwendungen führen zu einem Verlust aus der unternehmerischen Tätigkeit und können im Jahr des Entstehens entweder mit anderen Einkünften verrechnet werden oder als Verlustvortrag ins nächste Jahr  mitgenommen werden.

Falle 9: Zu niedrige Preise zu Beginn

Am Anfang der Unternehmenstätigkeit kommt der Akquisition von Neukunden naturgemäß besonders hohe Bedeutung zu. Manche Gründer lassen sich in der Hoffnung auf mehr Erfolg dazu verleiten, ihre Leistungen günstig anzubieten und orientieren sich dabei ausschließlich am Mitbewerb. Doch dabei ist Vorsicht angebracht, weil kommunizierte Preise lassen sich später nicht ohne weiteres erhöhen. Die Preisgestaltung sollte daher von Anfang an realistisch sein, um nicht Erklärungsnotstand und Kundenverluste zu riskieren.

Falle 10: Nicht notwendige Ausgaben

Geld ausgeben ist leichter als es einzunehmen. Diese Binsenweisheit bestätigt sich besonders häufig bei Jungunternehmens, wo einerseits Gründungskosten anfallen, andererseits die Umsätze sich möglicherweise noch in Grenzen halten. Man darf nicht vergessen, dass jede betriebliche Ausgabe zwar den Gewinn schmälert, aber nur maximal in Höhe des Grenzsteuersatzes von derzeit 50 Prozent zu einer tatsächlichen Steuerersparnis führt. Zumindest die Hälfte der Ausgaben sind aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Auch hohe Personalkosten durch zu früh eingestellte Mitarbeiter können zum Stolperstein werden. Am Anfang eines Unternehmerlebens ist es daher zielführend, nur jene Ausgaben wirklich zu tätigen, die für das Unternehmen jedenfalls notwendig sind.

(Studienquelle: Moore Stephens City Treuhand GmbH)