Niederösterreich

100 € für Telefonieren im Auto! Strafen werden erhöht

Ab 1. Mai werden die Strafen für Verkehrssünder erhöht.
Tanja Horaczek
27.04.2023, 11:03
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Am kommenden Montag tritt die 34. StVO-Novelle in Kraft, die für einige Delikte höhere Strafen definiert. So wird die Strafe für das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung auf 100 Euro verdoppelt. Damit soll ebenso die Verkehrssicherheit erhöht werden, wie durch die Erhöhung der Strafen für Motorradfahren ohne Helm oder Autofahren ohne angelegten Sicherheitsgurt: Diese Vergehen kosten künftig 50 Euro statt den bisherigen 25 Euro.

ARBÖ: "Delikte werden nicht zurückgehen"

Für den ARBÖ ist fraglich, ob eine Verdoppelung der Strafen den gewünschten Effekt hat, wie ARBÖ-Rechtsexperte Johann Kopinits ausführt: „Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Delikte aufgrund der Verdoppelung der Strafhöhen nicht zurückgehen werden. Jemand, der noch immer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wird es vermutlich auch weiterhin machen. Und außerdem sind die Möglichkeiten der Exekutive beschränkt, da der Lenker oder die Lenkerin aufgehalten werden muss oder ein Fotobeweis vorliegen muss.“

Strafen sollten in Präventionsprojekte fließen

Grundsätzlich werden höhere Strafen eher als neue Einnahmequelle für den Staat gesehen, als dass dadurch die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöht wird, wie ARBÖ-Psychologin Patricia Prunner ausführt: „Wirklich sinnvoll ist die Strafe, wenn die Einnahmen dieser, in gezielt therapeutisch-pädagogische Präventionsprojekte fließen. Um uns allen, als Verkehrsteilnehmer, und zwar nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Radfahrer, Fußgänger sowie Eltern verkehrsteilnehmender Kinder, die Gefahren von Ablenkung und mangelnden Sicherheitsvorkehrungen bewusst zu machen. Erst durch diese Erkenntnis kann der notwendige Nährboden für ‚Lernen‘ entstehen und dadurch langfristig eine Verhaltensänderung begünstigen.“

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