Österreich

Ticket im Zug: 105 € Strafe und 30 € Erlagschein

Heute Redaktion
13.09.2021, 14:19

Doppelt bitter endete eine Autopanne für Simon S. (34): Er brachte den Wagen in eine Werkstatt in Aspang, holte ihn Tage später wieder ab, fuhr mit dem Zug, kaufte das Ticket im Waggon - zu spät ...

Ärger und Kosten für Simon S.: In Aspang (Neunkirchen) blieb sein Auto liegen, er ließ den Wagen in die nächste Werkstatt schleppen, fuhr per Zug weiter.

Fünf Tage später holte der 34-Jährige seinen Wagen ab, fuhr mit der Bahn. „In Wr. Neustadt fragte ich einen ÖBB-Mitarbeiter, der mir sagte, ich könne das Ticket direkt im Automaten im hinteren Zugteil kaufen."

30 € Erlagscheingebühr

Der gebürtige Wiener stieg ein, kaufte im hinteren Teil des Zuges eine Fahrkarte, während des Kaufvorganges kam die Schaffnerin: „Zu spät!" Folge: 105 € plus 30 € Erlagscheingebühr. Viele Fahrgäste, die eben auch erst ihr Ticket gekauft hatten, blickten laut Simon S. ungläubig. Simon S. schreib der ÖBB.

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Christopher Seif (ÖBB) dazu: „Gültige Ticket vor Fahrantritt: das gilt für alle Züge. Somit ist die Fahrgeldnachforderung gerechtfertigt. Und die Aussage, dass ein ÖBB-Mitarbeiter den Kauf im Zug empfohlen hätte, können wir nicht nachvollziehen. Dort fragte er angeblich einen an ÖBB-Jacke und -Rucksack erkennbaren Mitarbeiter. Wer das war, kann man nicht sagen. Ein Triebwagenfahrer, Service-Mitarbeiter, Sicherheits-Mitarbeiter oder Cleaning-Personal? Und: Wir haben einen ausgezeichneten Onlinevertrieb."