Österreich

11 Jahre und Einweisung für Prostituierten-Folterer

Heute Redaktion
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Am Landesgericht Wiener Neustadt ist der Prozess um Folterungen von Geheimprostituierten am Donnerstag ins Finale gegangen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden den Schöffen auf Video aufgezeichneten Aussagen der Opfer vorgeführt, dann stand das Urteil fest: elf Jahre Haft und Einweisung.

Der u.a. der Vergewaltigung und absichtlich schweren Körperverletzung Angeklagte (34) hatte sich in dem im April begonnenen und am Dienstag fortgesetzten Verfahren nur teilschuldig bekannt. Der Mechaniker soll, so die Anklage, im Vorjahr drei Mal junge Geheimprostituierte aus dem Wiener Prater in sein Haus gelockt und dort stundenlang mit diversen Werkzeugen gequält haben. Die schwerverletzten Frauen setzte er dann bei einer Autobahn-Raststation aus.

Zu den kontradiktorischen Aussagen seiner Opfer sagte der Mann, er wolle sich bei den Frauen entschuldigen. Er stehe dazu, dass er "Grenzen überschritten" habe. Er könne das Geschehene nicht mehr rückgängig machen, aber was ihm angelastet werde, "stimmt so nicht". Der Angeklagte schwächte auch nach der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigten Video-Vorführung einer Opferbefragung das Geschehene ab.

Opfer seien heute noch traumatisiert

Die Frage, warum alle drei Frauen mehr aussagen sollten, als tatsächlich passiert sei, blieb eher in der Luft hängen. Ihre Mandantin, die während der Quälereien einen epileptischen Anfall bekommen hatte, sei heute noch traumatisiert, sagte eine Opferanwältin. Ankläger Erwin Blümel verwies auf die weitgehende Übereinstimmung der Schilderungen der Opfer, auch wenn die Verteidigung deren Glaubwürdigkeit mit Hinweis auf Drogenabhängigkeiten erschüttern habe wollen.

Es gebe keinen Grund, warum die Frauen, die nach wie vor psychische Probleme hätten, unabhängig voneinander den 34-Jährigen Belastendes erfinden sollten. Der Angeklagte habe seine Opfer bewusst im Geheimprostituiertenmilieu gesucht, wohl in der Annahme, sie würden kaum zur Polizei laufen. Zur Strafhöhe führte der Staatsanwalt zwar an, dass der Mechaniker unbescholten sei. Als erschwerend zu werten seien aber die zunehmende Brutalität der Misshandlungen und das Zusammentreffen mehrerer Vergehen. Die sadistische Anlage des Angeklagten sei eine Form seelischer Abartigkeit, eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher solle weitere Opfer verhindern und sei zugleich eine Chance für den Mann, sich behandeln zu lassen.