Wien

12-Jährige in Wiener Schnellbahn belästigt

Weil er eine Jugendliche (12) in einer S-Bahn in Wien sexuell belästigt haben soll, muss sich ein 23-Jähriger derzeit vor Gericht verantworten.

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Das junge Mädchen wurde in einer S-Bahn belästigt.
Das junge Mädchen wurde in einer S-Bahn belästigt.
picuterdesk.com (Symbolbild)

Der Vorfall ereignete sich am 17. Juli in einer Garnitur der Wiener Schnellbahn und nach dem Aussteigen am Bahnhof Praterstern am Bahnsteig. Eine 12-jährige Schülerin war gerade mit etwas älteren Mädchen unterwegs, als sie plötzlich von einem Mann angegriffen wurde.

Der Unbekannte umklammerte die Jugendliche, sagte "Du bist meine Frau!" zu ihr, streichelte sie auf der Brust und versuchte sie zu küssen. Der Mann konnte noch im Bereich des Bahnhofs erfolgreich von der Polizei festgenommen werden, am Freitag musste er sich nun am Landesgericht verantworten.

"Sie wollte, dass ich sie anfasse"

Der 23-Jährige - ein afghanischer Asylwerber - bekannte sich in seinem Prozess wegen geschlechtlicher Nötigung "nicht schuldig". Er sei damals alkoholisiert gewesen - kurz nach seiner Festnahme hatte er 1,32 Promille intus - und könne sich an nichts mehr erinnern.

In seiner polizeilichen Befragung hatte er zudem angegeben, das Mädchen habe ihn in der S-Bahn die ganze Zeit angeschaut. "Ich hatte den Eindruck, als wollte sie mit mir reden. Ich bin mir sicher, dass sie wollte, dass ich sie anfasse", sagte der Angeklagte in seiner Einvernahme.

Verhandlung vertagt

Wie nun die Staatsanwältin darlegte, habe der 23-Jährige das Mädchen bis zu einem Aufzug verfolgt und beharrlich bedrängt, nachdem das Kind aus dem Zug gestiegen war. Überwachungskameras hätten das aufgezeichnet. Erst als sich die Aufzugtür öffnete, "hat er von ihr abgelassen", sagte die Staatsanwältin.

"Ich bin unschuldig", versicherte dagegen der Angeklagte, der 2015 nach Österreich gekommen war und seither vier Mal verurteilt wurde. Da die Zwölfjährige und ihre damaligen Begleiterinnen ihrer Zeugenladung nicht nachkamen und der 23-Jährige auf der Vorführung der Bildaufnahmen bestand, wurde die Verhandlung vertagt.

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