Der Mann (damals 23) war Betreuer in einer Jugendorganisation, lernte das Mädchen so kennen. Rasch sei es zu einer Kommunikation über einen Messengerdienst gekommen.
Angeblich sei so eine Freundschaft entstanden. Der Angeklagte soll das Gespräch dann aber auf eine sexuelle Ebene gelenkt haben. Die beiden trafen sich dann auch persönlich, weil der Mann ihr Nachhilfe anbot, wie der ORF Steiermark berichtet.
Im Zuge der Nachhilfe sei es dann auch zu ersten körperlichen Kontakten gekommen. Als das Mädchen schließlich 13 wurde, intensivierte sich die Beziehung. Ende 2018 hatten die beiden dann das erste Mal Geschlechtsverkehr.
Zwar sei dieses und auch die Male danach einvernehmlich gewesen, das Mädchen war aber unter 14 – und daher noch durch die Gesetzgebung geschützt. Die Strafe könne daher auch durch die Freiwilligkeit nicht aufgehoben werden.
Der Mann wurde neben dem schweren sexuellen Missbrauch und dem Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses auch wegen des Besitzes von Kindesmissbrauchs-Darstellungen angeklagt, weil er Videos vom Sex mit dem Mädchen angefertigt und besessen hatte.
Die Verteidigerin versuchte zu erklären, dass ihr Mandant kein klassischer Pädophiler sei. Es habe sich um eine Liebesbeziehung gehandelt, das Mädchen habe auf ihn sehr reif gewirkt. "Er nahm sie als ebenbürtige Person und nicht als schutzbedürftige Person wahr", so die Anwältin laut ORF Steiermark. Die berufliche Laufbahn ihres Mandanten stehe auf dem Spiel.
Der inzwischen 30-Jährige hatte nach dem Vorfall die Ausbildung zum Polizisten begonnen, er ist aktuell vom Dienst suspendiert. Er hatte bereits bei seinen Einvernahmen angegeben, dass alles einvernehmlich passiert sei. Trotzdem wurde er schuldig gesprochen, bekam zweieinhalb Jahre Haft und muss 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen – das Urteil ist nicht rechtskräftig.