Österreich

12 Jahre Haft für Ex-Pater wegen Sex-Missbrauch

Heute Redaktion
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Der ehemalige Konviktsdirektor des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster ist am Mittwoch von einem Schöffensenat im Landesgericht Steyr zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Dem heute 79-jährigen, mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ordensmann werden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Konviktsdirektor des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster ist am Mittwoch von einem Schöffensenat im Landesgericht Steyr zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Dem heute 79-jährigen, mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ordensmann werden . Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess fand großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte hatte zwar ein Geständnis abgelegt und sich bei den Opfern entschuldigt, die Opferanwälte vermissten aber Reue. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt, weil die Taten verjährt seien.

Die Privatbeteiligten wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Für sie war der Angeklagte nur "vermeintlich geständig".

"Übersteigt alles Dagewesene"

Das Gericht sah eine "Strukturiertheit in den Verfehlungen" des Angeklagten. Erschwerend wertete es den langen Tatzeitraum und die Vielzahl der Opfer bzw. Delikte. "Die Dauer und die Gleichgültigkeit des Angeklagten übersteigt für uns alles Dagewesene", sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Er ersuchte die Opfer um Verständnis, dass es nicht die Kompetenz des Strafgerichts sei, das Verhalten anderer Akteure über die Anklage hinaus zu beleuchten. "In einem anderen Umfeld wären diese Vorfälle unmöglich gewesen."

Als mildernd sah das Schöffengericht die Unbescholtenheit des Angeklagten, sein Geständnis - "auch wenn es relativiert wurde", so der Vorsitzende - und, dass der heute 79-Jährige bereits eine Zahlung an ein Opfer geleistet habe. Die Aussagen der Geschädigten wertete der Senat als miteinander in Einklang zu bringen und schlüssig. Der Angeklagte vernahm das Urteil ruhig und zeigte wenig Reaktion.

Ex-Pater gab pädophile Neugungen zu

Die Staatsanwältin sagte, der Angeklagte habe zwar ein Geständnis abgelegt, ob es reumütig sei, lasse sie aber dahingestellt. Der heute 79-Jährige habe angegeben, bereits in seiner Jugend eine pädophile Neigung an sich bemerkt zu haben und sei trotzdem Erzieher geworden.

Er habe sich damit verantwortet, dass er den Versuchungen im Schulbetrieb nicht immer widerstehen habe können. "Aber es mangelt an der subjektiven Einsicht seinerseits", so die Anklägerin. Sie verwies auf den langen Tatzeitraum von mehreren Jahrzehnten.

"Bestrafen Sie hart"

"Bestrafen Sie hart, weil so etwas muss aufhören", appellierte ein Opfervertreter vor der Urteilsverkündung an das Gericht. "Im Namen Gottes die Opfer für ihr Leben zu brandmarken und ihr Leben zu verpfuschen" könne nur mit schweren Strafen beantwortet werden. "Bei der Findung des Strafmaßes ist zu berücksichtigen, welche enorme kriminelle Energie, die der Angeklagte seinen Opfern gegenüber aufgewendet hat", hatte eine weitere Anwältin ebenfalls ein strenges Urteil gefordert.

Ein Geschädigten-Vertreter kritisierte die vom Angeklagten zu Prozessbeginn vorgelesene Entschuldigung als "lediglich ein Heischen nach einem Milderungsgrund", ernst gemeint sei es nicht gewesen. Von den 24 Opfern hätten elf Gewalt geschildert, 18 sexuellen Missbrauch. Von letzteren sei es bei neun zu seiner Ansicht nach schwerem Missbrauch gekommen - "Analverkehr, Oralverkehr, Masturbation". Einige hätten später Alkohol- und Drogenprobleme bekommen oder Selbstmordversuche verübt.