Österreich

12 Jahre Haft für Messer-Angriff auf Ehefrau

Einem Afghanen (37) drohte lebenslang Gefängnis. Am Ende kam er mit einer vergleichsweise milden Strafe davon.

Heute Redaktion
Teilen
Der Beschuldigte soll auf seine Frau eingestochen haben. (justiz.gv.at, Walter Meier)
Der Beschuldigte soll auf seine Frau eingestochen haben. (justiz.gv.at, Walter Meier)
Bild: keine Quellenangabe

Der 37-Jährige wurde am Mittwoch zu einer nicht rechtskräftigwn Zusatzstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Angeklagte musste wegen eines Mordversuchs an seiner Ehefrau auf die Anklagebank.

In einer Asylunterkunft soll der Mann auf seine Frau (39) losgegangen sein - und das obwohl er ein Betretungsverbot hatte. Laut Staatsanwalt stürmte der 37-Jährige bei Einbruch der Dunkelheit mit einem Messer in die Wohnung. Dort traf er zuerst auf seine zehnjährige Tochter. Diese habe er dann am Hals gepackt. Zudem soll er gedroht haben, sie umzubringen, falls sie nicht leise sei. Das kleine Mädchen erlitt Abschürfungen im Halsbereich.

Ehefrau konnte zu Nachbarn flüchten

Anschließend soll es zu schrecklichen Szenen gekommen sein: Der Afghane habe das Schlafzimmer gestürmt, indem seine Frau schlief und stach dort mehrmals auf sie ein. Sie erlitt dabei schwere Kopfverletzungen.

Auf Flehen der Frau ließ der 37-Jährige zwar von ihr ab und verließ den Raum, kehrte aber offenbar kurze Zeit später mit einem Benzinkanister zurück. Mit diesem soll er gedroht haben, das Gebäude anzuzünden.

Die Schwerverletzte schaffte es ihren Mann davon abzuhalten, konnte zu einem Nachbarn flüchten. Dieser verständigte die Rettung. Der Angeklagte soll auch dem Nachbarn gedroht haben, er werde alles niederbrennen, falls er die Polizei hole.

Dennoch trafen wenig später die Beamten ein, nahmen den Mann fest.

Nicht rechtskräftig

Beim Prozess-Auftakt zeigte sich der 37-Jährige teilweise geständig. Er gab aber an, er habe seine Frau nicht töten, sondern nur erschrecken wollen. Den Kanister habe er dann geholt, um die Wunden zu desinfizieren.

Die Geschworenen glaubten seiner Version jedoch nicht und sprachen ihn einstimmig des Mordversuchs schuldig. Außerdem folgten Schuldsprüche wegen Körperverletzung und schwerer Nötigung gegenüber Frau und Tochter sowie wegen gefährlicher Drohung und Hausfriedensbruch.

Die Verteidigung meldete bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (slo/mip)