Österreich

12 Jahre und Einweisung für den U6-Vergewaltiger

Heute Redaktion
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Wegen der Vergewaltigung einer 23-jährigen Frau in der Wiener U6 im Dezember 2012 ist ein 26-jähriger Dornbirner am Freitag im Landesgericht Wien von einem Schöffensenat (Vorsitz Susanne Lehr) zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Darüber hinaus wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der : Mitten in der Rush Hour - gegen 18.15 Uhr - wurde am 17. Dezember 2012 eine 23-jährige Frau in der Wiener U6 geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt. Ein 26-jähriger Dornbirner ist deshalb am Freitag im Landesgericht Wien von einem Schöffensenat (Vorsitz Susanne Lehr) zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Darüber hinaus wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Beschuldigte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Lehr begründete das hohe Strafmaß - Höchststrafe wären 15 Jahre gewesen - unter anderem mit der brutalen Vorgangsweise bei der Tat. Zudem sei das Geständnis des Angeklagten nur ein faktisches, nicht reumütig gewesen. Erschwerend kamen mehrere Vorverurteilungen des 26-Jährigen hinzu. Mildernd war seine psychische Erkrankung. Dem Opfer sprach der Schöffensenat 8.000 Euro Entschädigung und die Abgeltung für etwaige Spätfolgen zu.

Der Vorarlberger, der sich seit Juni 2012 als Obdachloser in der Bundeshauptstadt aufhielt, war am besagten Abend in der Station Alterlaa hinter der 23-Jährigen in den letzten Waggon der U-Bahn-Garnitur gestiegen. Laut Anklage verpasste er der Frau im Waggon Faustschläge ins Gesicht und würgte sie, bis sie bewusstlos war. Dann penetrierte er die 23-Jährige mit dem Finger. Den ursprünglich ebenfalls angeklagten Beischlaf modifizierte die Staatsanwältin im Verlauf der Verhandlung. Mehrere Haltestellen hindurch war der Mann dabei mit seinem Opfer allein. Erst bei der Station Philadelphiabrücke stiegen andere Passagiere ein. Der 26-Jährige flüchtete laut Staatsanwaltschaft, die Fahrgäste kümmerten sich um die 23-Jährige und holten Hilfe.

"Bei uns in Vorarlberg ist das gang und gäbe"

Der 26-Jährige bekannte sich in der Verhandlung überraschenderweise schuldig. Bisher hatte er immer behauptet, er könne sich nicht erkennen, wenn ihm die Videoaufnahmen des Vorfalls von den U-Bahnkameras vorgeführt wurden. "Es war insofern anders, als ich das Mädchen ausrauben wollte", korrigierte der Beschuldigte die Anklageschrift. Der Senat fand diese Erklärung in der Urteilsbegründung wenig glaubwürdig. Der Beschuldigte gab an, er habe Geld gebraucht, sei in die U-Bahn eingestiegen. Die Frau habe keine Handtasche gehabt. "Ich hab' gemerkt, dass sie Geld in der Hose hat." Der 26-Jährige schilderte, wie er sie bis zur Bewusstlosigkeit würgte, "dass ich sie ausrauben kann". An Schläge ins Gesicht wollte er sich nicht erinnern. Er habe der Frau die Hose ausgezogen, um zu dem Geld zu kommen.

Dass er dem Opfer auch die Unterhose auszog, erklärte er so: "Ich hab' die Frau gesehen und gedacht, dass sie Drogen hat und schmuggelt." Der 26-Jährige gab an, dass er Cannabis-Konsument sei und fallweise auch Heroin nehme. Wo hätte die 23-Jährige Heroin schmuggeln sollen, wollte die Richterin wissen. "Wo Frauen halt Drogen verstecken", gab der 26-Jährige zurück. "Bei uns in Vorarlberg ist das gang und gäbe."

"Höre ab und zu Stimmen"

Der Angeklagte gab zu, an einer drogeninduzierten Psychose zu leiden. "Ich weiß selber, dass ich mich schlecht fühle, dass ich ab und zu Stimmen höre." Diese Stimmen würden von ihm eine Entscheidung verlangen, welche von ihnen sein Freund sei, "und dass ich Handlungen begehe, die sie wollen. Dass ich Drogen konsumiere, dass ich essen gehe ohne zu zahlen". Der geregelte Ablauf in der U-Haft habe ihm aber geholfen: "Ich fühl mich ruhiger, bin zum Nachdenken gekommen."

Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith befürwortete die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Eine weitere Handlung sei zu befürchten, wenn er entlassen würde. Der Angeklagte habe sich zum Tatzeitpunkt nicht im Zustand der vollen Berauschung befunden. Die Sachverständige wies auch daraufhin, dass der Angeklagte nach früheren Aufenthalten in Nervenheilanstalten - wegen seiner psychotischen Störungen - die Medikation nach der Entlassung immer schnell abgesetzt habe. Es sei ein Kennzeichen seines Krankheitsbildes, dass man eher das Umfeld als sich selbst als krank empfinde.