Österreich

12-jähriger Taschendieb ist verschwunden

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Der womöglich erst zwölfjährige Taschendieb, der am Freitag im Wiener Straflandesgericht nach 16 Tagen im Gefängnis freigesprochen wurde, ist abgängig. Der Richter hatte ihn - im Unterschied zum Staatsanwalt - im Zweifel für unter 14 und damit strafunmündig gehalten.

  ist abgängig. Der Richter hatte ihn - im Unterschied zum Staatsanwalt - im Zweifel für unter 14 und damit strafunmündig gehalten.

Der Bub - ein Analphabet aus einer bosnischen Roma-Familie - war am Freitag in die "Drehscheibe" - eine Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - gebracht worden. Dort dürfte er "nicht mal die Nacht verbracht haben", heißt es vom Jugendamt. "Wir können ihn nicht einsperren." Als sein Fehlen bemerkt wurde, wurde sofort eine Abgängigkeitsanzeige bei der Polizei erstattet.

Der kleine Junge hat bei diesem Prozess angegeben, am 31. März 2001 geboren worden zu sein. Damit wäre er nicht strafmündig, weil keine 14 Jahre alt. In einem früheren Strafprozess in Belgien hat er aber den 1. Jänner 1999 als Geburtstag genannt. Er dürfte zum Stehlen ausgebildet und von seiner Bande international eingesetzt worden sein.