Österreich

12-jähriges Mädchen bekam Kind vom Stiefvater

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein schrecklicher Fall von sexuellem Kindesmissbrauch ist im Burgenland bekanntgeworden. Laut "Kronen Zeitung" soll im Bezirk Güssing ein Mann seine zwölfjährige Stieftochter geschwängert haben. Das Baby kam vor wenigen Tagen zur Welt. Der Stiefvater wurde festgenommen, die Mutter der 12-Jährigen auf freiem Fuß angezeigt.

Ein schrecklicher Fall von sexuellem Kindesmissbrauch ist im Burgenland bekanntgeworden. Im Bezirk Güssing soll ein etwa 30-jähriger Mann seine zwölfjährige Stieftochter geschwängert haben. Das Baby kam vor wenigen Tagen zur Welt. Der Stiefvater wurde festgenommen, die Mutter des Mädchens auf freiem Fuß angezeigt.

Die Zwölfjährige habe das Baby versteckt zu Hause zur Welt gebracht. Laut Zeitungsberichten soll das Mädchen erst Tage nach der Geburt in einem Spital in der Steiermark behandelt worden sein.

Stiefvater stand bereits zuvor vor Gericht

Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen, er sitzt in der Justizanstalt Eisenstadt. Die Staatsanwaltschaft ist nun am Zug. Die nächste Haftprüfung findet am 3. Dezember statt. Traurig, aber wahr: Der Mann ist bereits wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Kinders vor Gericht gestanden und auch Anfang des Jahres verurteilt worden. Allerdings ging er in Berufung, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Mutter wusste Bescheid - Anzeige

Nun wird auch gegen die Mutter ermittelt. Ihr wird Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen vorgeworfen. Die Frau, die geringfügig älter als ihr Partner ist, wurde bereits als Beschuldigte einvernommen. Sie wurde auf freiem Fuß angezeigt.  "Das Verfahren richtet sich nun auch gegen die Mutter", teilte Magdalena Wehofer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Die Mutter der Zwölfjährigen wusste Bescheid: "Die Jugendwohlfahrt hat ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und die damals neue Lebensgefährtin über die zurückliegenden Verdachtsfälle in einem Gespräch informiert - leider ohne Erfolg", erzählte Horvath und klärte auf: "Wir können nur aufgrund eines neuen Verdachts tätig werden. Wir dürfen auch niemanden vorverurteilen. Präventive Maßnahmen dürfen wir auch nicht setzen. Wir dürfen ja nur so weit, wie es unbedingt notwendig ist, in Eltern-und Familienrechte eingreifen."

Bereits eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauch

"Der Stiefvater hatte mehrere Vorbeziehungen, aus denen auch Kinder entstammen – auch leibliche Kinder. Da bestand der Verdacht auf sexuelle Übergriffe", berichtete Horvath. Die Jugendwohlfahrt habe Anzeige erstattet, es habe auch ein Verfahren - auch hier ging es um ein minderjähriges Stiefkind - gegeben. "Dieses Verfahren wurde allerdings zunächst eingestellt. Jahre später wurde der Mann wieder angezeigt, das Verfahren neu aufgerollt." Anfang des Jahres wurde der Mann verurteilt, ging aber in Berufung, weshalb dieses Urteil auch nicht rechtskräftig sei.

Mit elf Jahren soll das Mädchen von dem heute etwa 30-jährigen Mann geschwängert worden sein. Mutter und Kind seien im Spital, berichtete Horvath. "Es geht ihnen den Umständen entsprechend."

Verhalten des Mädchens auffällig

Anfang Oktober habe man eine sogenannte Gefährdungsmeldung von der Schule bekommen. "Man hat Verhaltensänderungen bei dem Mädchen festgestellt. Es gab viele Fehlstunden, es hat nicht mitgeturnt und auch sichtlich zugenommen, war aber sehr bestrebt, die Zunahme zu kaschieren und zu verstecken." Man war seitens der Behörde "bereits an dem Fall dran", da der Stiefvater bereits bekannt war, allerdings nicht in dieser Familienkonstruktion.

Hausbesuchsversuche

Aufgrund der Verhaltensänderungen habe sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs aufgedrängt, man habe ermittelt. "Die Zusammenarbeit mit der Familie hat sich als schwierig herausgestellt. Sie war sehr ablehnend. Es hat mehrere Hausbesuchsversuche gegeben, zumindest einmal gelang auch das Hineinkommen", so Horvath.

Schwangerschaftstest

Die Behörde habe schließlich auch auf einen Schwangerschaftstest bestanden und es habe auch die Bereitschaft gegeben, einen Gynäkologen zu besuchen. Der geforderte Schwangerschaftstest - ein Harntest - sei jedoch negativ ausgefallen. "Wir haben auf weitere Untersuchungen bestanden. Es war auch schon ein Termin vereinbart, der aber abgesagt wurde. Danach gab es wieder Gespräche, zu einem zweiten Test ist es aber nicht mehr gekommen", erzählte die Leitende Sozialarbeiterin.

"Wir haben dann einen gerichtlichen Antrag für weitere Untersuchungen und weitere Betreuung gestellt und auch eine psychische Abklärung beantrag. Dieser Antrag war jedoch noch in Bearbeitung", sagte Horvath.

Nun müsse das Referat für Jugendwohlfahrt die interimistische Obsorge für die Zwölfjährige und ihr Kind übernehmen. "Wir werden uns darum kümmern, dass die beiden in entsprechenden Einrichtungen oder bei Pflegeeltern untergebracht werden."