Obwohl sie als Verkäuferin in einem Süßwarengeschäft arbeitete, bekam Shirin A. (Name geändert) eine Anstellung, falsch eingestuft im Kollektivvertrag für Gastgewerbe. Der Wienerin fiel der Fehler auf, sie ging zu den Profis der Arbeiterkammer.
Denn auch die Kaffeemaschine und der kleine Tisch im Süßwarenladen konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frau A. nach dem falschen Kollektivvertrag bezahlt wurde. Die Arbeiterkammer intervenierte für Shirin A. So wurde sie nicht nur im richtigen Kollektivvertrag eingestuft, sondern der Arbeitgeber musste auch den fehlenden Betrag nachzahlen. Die Mitarbeiterin bekam rückwirkend 1.200 Euro ausbezahlt, erklärt Arbeitsrechts-Experte Amir Cordic.
"Überprüfen Sie, ob der richtige Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und Sie korrekt bezahlt werden – die Arbeiterkammer oder Ihre Gewerkschaft hilft Ihnen dabei. Vordienstzeiten können mitunter berücksichtigt werden und zu höheren Gehältern und Löhnen führen!", so der Rat des Experten.