Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges musste ein 49-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht in Wiener Neustadt auf der Anklagebank Platz nehmen.
Der Buslenker aus Niederösterreich hatte bei der Antragstellung auf Gewährung der Notstandshilfe "vergessen", seine 123 Grundstücke anzugeben. Immerhin besaß der damals verheiratete Rumäne 55 Hektar Land – Grundstücke, Acker, Auland und Wald.
Vor Jahren hatte er schließlich die staatliche Unterstützung beantragt, bekam auch rund 10.000 Euro im Jahr. In Summe soll er laut Anklage 64.752,42 € vom Arbeitsmarktservice und 23.069,05 Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung bezogen haben.
Doch ausgerechnet ein Rosenkrieg mit seiner Gattin wurde ihm zum Verhängnis. Denn die Frau zeigte ihren verhassten Mann beim Finanzamt an, der Schwindel flog auf. Zudem soll der 49-Jährige seine Ehefrau zumindest zwei Mal gestalkt haben.
Der teilweise geständige Angeklagte wurde schließlich zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verdonnert. Der Richterspruch ist allerdings nicht rechtskräftig.