Österreich

125 Mio. Euro-Kaution für Dmitry Firtash war okay

Heute Redaktion
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Das Wiener Oberlandesgericht hat am Donnerstag die im Auslieferungsverfahren Firtasch vom Straflandesgericht festgesetzte Kaution von 125 Millionen Euro bestätigt. Ob Dimitry Firtasch an die US-Behörden ausgeliefert wird, wird sich frühestens im September entscheiden. Dem Gas-Oligarchen wird Bestechung vorgeworfen.

Der ukrainische Milliardär war am 12. März am Firmensitz seiner Holding Group DF worden. Die Festnahmeanordnung beruhte auf einem US-Haftbefehl. Gegen den 48-Jährigen wird von der US-Justiz wegen des Verdachts auf Bestechung und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

Firtasch soll vor einem Bundesgericht in Chicago (US-Bundesstaat Illinois) angeklagt werden, weil es bei diversen Auslandsgeschäften zu Korruptionsvorgängen gekommen sein soll. In Österreich liegt gegen den international bestens vernetzten ukrainischen Gas-Milliardär in strafrechtlicher Hinsicht nichts vor.

Für 125 Mio. Euro auf freiem Fuß

Das Straflandesgericht nahm Firtasch am 14. März formell in Auslieferungshaft und setzte dabei eine rekordverdächtige Kaution fest. Binnen weniger Tage wurden die 125 Millionen Euro bei der Justiz hinterlegt. Nach behördlicher Prüfung, dass die Summe auf rechtmäßigem Weg aufgebracht worden war, wurde der 48-Jährige am 21. März . Firtasch musste das Gelöbnis leisten, das Land nicht zu verlassen.

Warten auf Dokumente

Ob er an die USA ausgeliefert wird, wird sich frühestens im September entscheiden. Der Richter hat von den USA weitere Unterlagen angefordert, um über deren Ersuchen entscheiden zu können. Sämtliche benötigten Dokumente sollten in den kommenden Wochen eingelangt sein. Sobald das Konvolut beisammen ist, ist mit einem raschen Beschluss zu rechnen.

Gegen die festgelegte Kaution hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, die für einen noch höheren Betrag eintrat, als auch Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer in seiner Funktion als Rechtsbeistand Firtaschs Rechtsmittel eingelegt. Sowohl der Berufung der Staatsanwaltschaft als auch jener des Rechtsvertreters der Gegenseite wurde nicht stattgegeben.