Österreich

13 Jahre Haft für Teenie-Mörder in zweitem Prozess

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Sabine Hertel

Jener Mordfall, bei dem ein 17-Jähriger im Juni 2014 einen Gleichaltrigen in einem Grazer Partykeller erschoss, wird neu verhandelt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Schulspruch gegen den 17-Jährigen aufgrund eines Verfahrensfehlers gekippt. Beim zweiten Prozess lautete das Urteil der Geschworenen auf 13 Jahre Haft und abermals die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Jener Mordfall, bei dem ein 17-Jähriger im Juni 2014 , wird neu verhandelt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Schulspruch gegen den 17-Jährigen aufgrund eines Verfahrensfehlers gekippt. Beim zweiten Prozess lautete das Urteil der Geschworenen auf 13 Jahre Haft und abermals die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der 17-Jährige hatte während einer Partynacht in besagtem Keller zusammen mit seinem späteren Opfer eine unter Drogen gesetzte 14-Jährige vergewaltigt. Aus Angst, das Mädchen könnte die Tat melden, bedrohte das Mordopfer die 14-Jährige mit einer Gaspistole.

Daraufhin holte der Angeklagte das Jagdgewehr seines Großvaters und schoss dem gleichaltrigen Jugendlichen in den Kopf. Er war sofort tot. Zusammen mit seinem Großvater versuchte er die Tat zunächst zu vertuschen, . Doch die Tat kam bald ans Licht. 

Nur Strafmaß neu entschieden

Im ersten Prozess wurde der Angeklagte schuldig gesprochen und zu 10 Jahren Haft verurteilt. Aufgrund des psychologischen Gutachtens ließ das Gericht ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einweisen. Das Urteil war zwar rechtskräftig, . Das psychiatrische Gutachten musste wiederholt werden.

Die Schuld des Angeklagten gilt als erwiesen, die Geschworenen stimmten deshalb nur über das Strafmaß neu ab. Ihr Urteil lautete auf 13 Jahre Haft, außerdem wurde erneut die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der neu verfügte Teil des Urteils ist noch nicht rechtskräftig.

"Vendetta" tätowiert

Der Angeklagte hatte schon vor dem Mord einem 13-Jährigen mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen. In der Haftanstalt hatte er eine gröbere Schlägerei mit einem Mitgefangenen und wurde auch dafür verurteilt. Außerdem ließ er sich laut Staatsanwältin in der Haft die Aufschrift "Vendetta" und "§75" (der Mordparagraf) tätowieren.