Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat Berufung gegen das Urteil vor einer Woche eingelegt. "Die Strafe ist zu wenig", so Friedrich Köhl.
Wie berichtet, hatte ein damals 19-Jähriger eine 13 Jahre alte Teenagerin aus Niederösterreich geschwängert. Sie wurde Mutter, die Beziehung wurde in der Folge eher unschön beendet, er musste schließlich vor Gericht.
Beim Prozess fasste er zwei Jahre teilbedingte Haft wegen schwerem sexuellen Missbrauch (Anm.: Strafrahmen bis zu 15 Jahre Haft) aus (drei Monate davon muss er absitzen). Die Strafhöhe wird jetzt neu bemessen. (Lie)