Niederösterreich

135 Euro Strafe für 16-Jährige für ein gültiges Ticket

Von Tulln nach Wien fuhr eine 16-Jährige in die Schule samt gültigem Ticket. Nur der Scanner erkannte das Ticket nicht. Folge: 135 € Strafe.

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Strafe für 16-Jährige trotz gültigem Jugendtickets
Strafe für 16-Jährige trotz gültigem Jugendtickets
privat

Im falschen Film fühlten sich eine 16-jährige Schülerin und ihre Mutter aus Tulln an der Donau: In der letzten Schulwoche war die Tochter mit dem Zug von Tulln nach Wien gefahren.

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    Strafe für 16-Jährige trotz gültigem Jugendticket
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    Scanner kaputt

    Im Zug verlangte der Schaffner die Fahrscheine, die Schülerin der Höheren Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie zückte ihr Top-Jugendticket samt Ausweis. "Nur der Scanner erkannte offenbar den Ausweis nicht", so die 16-Jährige. Der Schaffner stellte dem Teenager daraufhin eine Strafe in der Höhe von 135 Euro aus (Anm.: falsch ausgestellt zudem; die Karte ist gültig bis Sep. 2021 und nicht bis 2020 wie am "Strafzettel").

    10 statt 135 Euro

    Die junge Tullnerin zeigte die Strafe daraufhin der Mutter, diese war fassungslos und wütend und schrieb der ÖBB sofort eine Mail. Auf die Intervention der Mutter erkannte die ÖBB die Gültigkeit des Jugendtickets an und verlangte schließlich "nur" zehn Euro Bearbeitungsgebühr.

    Die Mutter schüttelt den Kopf: "Man stelle sich vor, diesen Fehler würde ein Privatunternehmer machen. Der würde sich vielmals entschuldigen. Aber die ÖBB stellt trotz Eigenverschuldens 10 Euro Strafe aus."

    Das sagt ÖBB

    Christopher Seif von den ÖBB dazu: "Wie bei allen Tickets des Verkehrsverbundes Ostregion unterliegen die ÖBB bei der Kontrolle des Top-Jugendtickets den Richtlinien des VOR und müssen sich dementsprechend daran halten."

    Weiters meint der Sprecher: "Bei einer Fahrzeugkontrolle muss ich auch alles dabei haben, vor allem Führerschein und Zulassungsschein. Wenn ich auch einen gültigen Führerschein habe, dieser aber bei der Kontrolle nicht mitgeführt wird und daheim liegt, stellt mir der Kontrolleur auch ein Strafmandat aus ….. dieses wird im Gegensatz zu den ÖBB aber nicht nachträglich auf eine 10 Euro Bearbeitungsgebühr reduziert."

    Die Mutter kontert: "Mein Kind hatte alles dabei, der Fehler lag beim Scanner der ÖBB. Klar können Fehler passieren. Aber dafür müssen wir zehn Euro?"

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