Niederösterreich

135 € Strafe weil Geldschein zu groß – ÖBB bleibt hart

Astrid P. erhielt eine Strafe, weil der Ticketautomat keinen 100er wechselte und sie ohne Karte in den Zug stieg. Seitens ÖBB gibt es keine Kulanz.

Tanja Horaczek
Der ÖBB-Ticketautomat nahm den 100€-Schein nicht.
Der ÖBB-Ticketautomat nahm den 100€-Schein nicht.
Privat

Dass, eine Zugfahrt nicht immer lustig ist, bekam eine 27-Jährige erst kürzlich zu spüren. Astrid P. hatte sich beim Ticketautomaten beim Bahnhof Loosdorf (Melk) ein Ticket kaufen wollen. Sie hatte jedoch nur einen 100 Euro Schein dabei und dieser wurde vom Automaten nicht genommen.

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    Astrid P. aus Loosdorf muss 135 Euro Strafe zahlen.
    Astrid P. aus Loosdorf muss 135 Euro Strafe zahlen.
    Privat

    "Ich habe mir gedacht, dass ich das Ticket wegen dieser Sache sicher ohne Probleme im Zug kaufen kann. Dass ich dann gleich als Schwarzfahrerin abgestempelt wurde, hat mich verärgert", erzählt sie - mehr dazu hier. Grund: Bei der Zugbegleiterin hatte sie kein Ticket erwerben können , aber Astrid P. erhielt eine Strafe von insgesamt 135 Euro. 

    "Zu hoher Aufwand für Personal"

    Sie wandte sich an das Kundenservice, doch sie blitzte ab. "Heute" fragte bei der ÖBB nach warum man keine Tickets mehr im Zug kaufen kann.

    "Gerade im Nahverkehr macht der Ticketverkauf bei den Zugbegleitern nur mehr einen sehr geringen Teil der Arbeit aus, verlangt aber einen vergleichsweise hohen Aufwand - so müssen etwa Verkaufsgeräte und Wechselgeld mitgeführt werden", teilte ein Sprecher mit.

    "Gibt viele andere Möglichkeiten"

    Laut dem Sprecher können Ticketautomaten nur begrenzt Restgeld - also rund 9 Euro - ausgeben. "In diesem Fall wäre der Kauf mit Kredit- oder Bankomatkarte auch möglich gewesen. Wenn die Kundin keine Bankomatkarte dabei hatte, wäre eine weitere Möglichkeit ein Ticketkauf über die ÖBB App oder den online Ticketshop gewesen", so der ÖBB-Sprecher. Für die ÖBB ist also die Ausstellung der Fahrgeldnachforderung tariflich korrekt.

    Ausnahme für Blinde

    Und gibt es den wirklich keine Ausnahmen? "Nur, wenn am Startbahnhof weder ein ÖBB Ticketautomat noch ein ÖBB Ticketschalter verfügbar sind, darf das Ticket auch im Zug nachgelöst werden. Weiters dürfen blinde oder sehbehinderte Personen, die ohne Begleitung unterwegs sind, ihre Tickets im Zug kaufen."

    In diesem Fall ist Astrid P. nichts anderes übrig geblieben, als die 135€ einzuzahlen. "In Zeiten wie diesen ist das viel Geld. Gerade jetzt im Jänner, wo alle Nachrechnungen und so eintrudeln."

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