Saftige Strafe droht

135.000 Euro! Asia-Restaurant hinterzog erneut Steuern

In Vorarlberg ging der Finanzpolizei der Betreiber eines Asia-Restaurants ins Netz. Der amtsbekannte Mann soll 135.000 € an Steuern hinterzogen haben.

Newsdesk Heute
135.000 Euro! Asia-Restaurant hinterzog erneut Steuern
Der Finanzpolizei ging ein mutmaßlicher Wiederholungstäter ins Netz. (Symbolbild)
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Wie am Samstag bekannt wurde, gelang der Steuerfahndung in Vorarlberg zum zweiten Mal ein großer Schlag gegen die Betreiber eines Chinarestaurants. Der 61-jährige Mann des aus China stammenden Ehepaars wurde bereits im Jahr 2016 wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehungen rechtskräftig verurteilt. Im März des heurigen Jahres bekamen die beiden Betreiber aufgrund einer anonymen Anzeige sowie Unregelmäßigkeiten bei einer Umsatzsteuersonderprüfung neuerlich Besuch von der Steuerfahndung.

Laut derzeitigem Stand hinterzog das Ehepaar rund 135.000 Euro, davon etwa 24.000 Euro Umsatzsteuer, 53.000 Euro Körperschaftsteuer und 58.000 Euro Kapitalertragsteuer. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen und Kontenöffnungen wurden bei österreichischen Bankinstituten rund 100.000 Euro und in den Wohnräumlichkeiten der Beschuldigten etwa 26.000 Euro sichergestellt.

Jetzt droht saftige Geldstrafe

Wie schon das vorhergehende Verfahren gegen den Betreiber ergeben hatte, wurden auch diesmal sämtliche Bestellungen und Abrechnungen lediglich handschriftlich auf sogenannten "Bierblockzetteln" notiert. Diese wurden kurze Zeit später im Hausmüll entsorgt, weshalb der Großteil der Aufzeichnungen vernichtet und demnach keine Belege erteilt wurden. Die tatsächlich erwirtschafteten Umsätze fanden folglich niemals Eingang in einer Registrierkasse.

Die Hausdurchsuchung im Frühjahr erfolgte in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationseinheiten des Amtes für Betrugsbekämpfung. Im Zuge derer konnten zumindest Teile der Umsatzaufzeichnungen der vergangenen rund drei Wochen beschlagnahmt und somit gesichert werden. Derzeit sind die Ermittlungen in vollem Gange. Bei einem Schuldspruch drohen den Beschuldigten Strafen bis zur doppelten Summe der hinterzogenen Abgaben, somit rund 270.000 Euro. Aus spezialpräventiven Gründen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

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    red
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