Wirtschaft

14 Flugbegleiter dürfen nicht mehr für AUA arbeiten

Die AUA nahm die Strecke Wien - Tokio im Herbst aus dem Flugplan. 14 japanische Flugbegleiter werden nun nicht mehr weiter beschäftigt.

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Wie Sprecher Peter Thier gegenüber "heute.at" erklärte, wurden die Betroffenen nicht entlassen, sondern dürfen aus gesetzlichen Gründen nicht mehr beschäftigt werden.

Wie der "Kurier" berichtet, dürfen die auf der wegfallenden Strecke eingesetzten japanischen Flugbegleiter nicht länger für die AUA arbeiten, obwohl die Fluglinie mit ihrer Leistung zufrieden ist.

Grund Ausländerbeschäftigungsgesetz

Grund ist laut Fluglinie das geltende Ausländerbeschäftigungsgesetz. Die befristeten Beschäftigungsbewilligungen laufen Mitte April aus. Eine Beschäftigungsbewilligung laut § 9 widerrufen werden, wenn "sich die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt wurde ..., wesentlich geändert haben".

"Wir haben die Flugbegleiter aus Japan nicht entlassen. Es fällt schlichtweg die Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses weg", erklärt Thier die Maßnahme im Gespräch mit "heute.at". "Selbst wenn wir wollten – und das wollen wir – dürfen wir sie nicht weiter beschäftigen", so der AUA-Sprecher.

16 japanische Beschäftigte bleiben

Wie "Heute" erfuhr, dürfen 16 japanische Kollegen weiter für die AUA arbeiten, weil sie im Gegensatz zu ihren Landsleuten über eine Rot-Weiß-Rot-Card verfügen. Diese ist laut Gesetz für "besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte sowie sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolventen" vorgesehen (§ 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz).