Politik

14 Monate bedingte Haft für Ewald Stadler

Heute Redaktion
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Der Prozess um Ewald Stadler wegen Nötigungs und falscher Zeugenaussage ist am Mittwochabend mit einer Haftstrafe von 14 Monaten zu Ende gegangen. Diese wird auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

wegen Nötigungs und falscher Zeugenaussage ist am Mittwochabend mit einer Haftstrafe von 14 Monaten zu Ende gegangen. Diese wird auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der Zweitangeklagte Robert Stenzl, ein Mitarbeiter Stadlers. Er wurde zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, ebenfalls bei einer Probezeit von drei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben, Stadler hat Berufung angekündigt, Stenzl erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Ehefrau versuchte ein Alibi zu veschaffen

Seine Ehefreu Hildegard hatte noch versucht ihrem Mann ein Alibi zu geben. Sie habe mit ihrem Gatten von der Früh an bis zum Nachmittag Weihnachtseinkäufe getätigt. Am frühen Vormittag sei man in Krems einkaufen gewesen. "Ob wir dann auch noch nach St. Pölten sind, weiß ich nicht." Heimgekommen sei man im Laufe des Nachmittags. Den Tag habe sie jedenfalls durchgehend mit ihrem Gatten gemeinsam verbracht. In Wien sei sie am 22. Dezember nicht gewesen.

FPÖ-Treffen im China-Restaurant

Laut FPÖ-Vizechef Johann Gudenus soll dagegen an diesem Tag zu Mittag ein Treffen mit Stadler und dessen Mitarbeiter Robert Stelzl in einem China-Restaurant Wien stattgefunden haben. Dabei soll Stadler mit der Weitergabe der "Wehrsport"- bzw. "Paintball"-Fotos an die Medien gedroht haben. Stadler selbst hatte angegeben, bei diesem Treffen nicht dabei gewesen zu sein.

Richterin glaubte Gudenus statt Stadler

Das kaufte Richterin Andrea Philipp Stadler aber nicht ab und glaubte stattdessen Gudenus. Sie sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass Stadler und Stelzl Gudenus getroffen haben. Philipp erklärte in ihrer Urteilsbegründung unter anderem, dass "mit Sicherheit angenommen werden kann, dass sich die Fotos schon vor Weihnachten in seinem Besitz (Stadlers, Anm.) befanden" - eben diesen Punkt hatte dieser abgestritten. Auch wurde Stadler der falschen Beweisaussage in einem vorangegangenen Medienprozess für schuldig erkannt.

Strafrahmen: Sechs Monate bis fünf Jahre

Der Strafrahmen für schwere Nötigung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, als mildernd wertete die Richterin bei Stadler das lange Zurückliegen der Tat.

APA/red.