Unschönes Ende eines Besuches bei der 70-jährigen Mutter in Linz (OÖ) für Mohammad A. aus Wien-Margareten: Der 34-Jährige war im Juli zu Gast bei seiner Mutter, fuhr am 12. Juli zu Mittag mit dem "ICE23" (Anm.: fuhr von Dortmund weg) von Linz zurück nach Wien.
Kurz vor Amstetten kamen plötzlich Polizisten in Zivil und fragten nach einem Ausweis. Bereitwillig gab der seit 27 Jahren in Österreich lebende gebürtige Iraner (Anm.: Mohammad kam im Alter von sechs Jahren nach Österreich, wuchs in Linz auf, zog mit 18 Jahren nach Wien, hat längst die österreichische Staatsbürgerschaft). Dann wollten die Beamten die Taschen des Fahrgastes durchsuchen. Auch diese Kontrolle wurde laut 34-Jährigem noch recht unspektakulär über die Bühne gebracht.
Dann forderten die Polizisten (Anm.: eine Frau, zwei Männer der PI Linz Hauptbahnhof) den Passagier auf, sich auf der Toilette nackt auszuziehen. Der 34-Jährige schluckte kurz, drehte das Handy auf, filmte geistesgegenwärtig rund eine Minute mit (siehe Video) und protestierte: "Jetzt haben Sie mich und meine Taschen durchsucht und nichts gefunden. Jetzt glaubt ihr also wirklich, dass ich was in meiner Boxershort versteckt habe?" Weiters erklärte der 34-Jährige: "Ich glaube nicht, dass ich das tun muss."
"Mir wurde dann erklärt, dass ich bis zum Abschluss der Amtshandlung nicht meine Notdurft verrichten darf, ich wurde so zusätzlich unter Druck gesetzt", so Mohammad A. zu "Heute". Dann sagte Mohammad A. in Richtung der Polizisten: "...die Amtshandlung wird also abgeschlossen, wenn der Kollege meine Eier und meinen Arsch anschauen darf?" Die Beamtin leise: "Die Besichtigung des entkleideten Körpers, (...) dann ist die Amtshandlung zu Ende."
Der 34-Jährige gab schließlich nach und ging mit auf Klos, zog sich splitternackt aus - gefunden wurde nichts. "Sie schauten sogar in meinem Allerwertesten nach", berichtete der Wiener. "Ich fand das sehr willkürlich und erniedrigend. Ich habe mich auch gegenüber den anderen Fahrgästen sehr geschämt. Immer wenn ich jetzt mit dem Zug fahre, habe ich ein unangenehmes Gefühl, ich wurde als Mensch zweiter Klasse behandelt, nur weil ich dunkle Haare und einen dunkleren Teint habe."
Doch das dicke Ende kam erst Wochen später mit der Post: Eine Strafverfügung von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten über 140 Euro. Er habe durch seine unangebrachte Ausdrucksweise die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gestört. Es haben sich mehrere Fahrgäste über sein Verhalten empört (Anm.: ihm geholfen oder Beistand geleistet hat übrigens niemand). Er habe vor Kindern die Wörter "Eier, Kilo Kokain und Schwanz sowie schwarze Sackhaare" verwendet. Wörtlich steht im Bescheid: Er habe sich abwertend gegenüber Polizeibeamten verhalten und die anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit (!) verletzt.
Mohammad A. schwankt zwischen Galgenhumor, Wut und Fassungslosigkeit: "Ohne diesen Strafbescheid hätte ich gar nichts gemacht, obwohl die gesamte Behandlung von der Polizei nicht in Ordnung war. Aber dass ich jetzt für diese Erniedrigung bzw. für die Abwehr der Demütigung auch noch 140 Euro Strafe zahlen muss, packe ich nicht. Klar, habe ich nicht Hofreitschul-Deutsch gesprochen, aber ich fühlte mich derart in die Enge getrieben." Fast nebensächliches Ärgernis: Die Frist für einen Einspruch ist vorbei: "Es gilt ab Ausstellung der Strafverfügung", so der Wiener.
Übrigens. Mohammad A. hat laut eigenen Angaben null Vorstrafen wegen Suchtgiftdelikten, eine einzige Vorstrafe wegen einer gefährlichen Drohung vor einigen Jahren.
"Heute" fragte bei Landespolizeidirektion Oberösterreich nach, warum einfach so ein Fahrgast im Zug so penibel kontrolliert wurde, ob dies zulässig und die Norm sei und schrieb auch die Bezirkshauptmannschaft Amstetten an.
Eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Oberösterreich dazu: "Laut Sicherheitspolizeigesetz und Strafprozessordnung dürfen wir das. Das ist etwa im § 35 Punkt 7 SPG geregelt." Den konkreten Fall und vor allem warum ausgerechnet Mohammad A. so genau kontrolliert worden war, wollte die LPD OÖ nicht weiter kommentieren: "Ob sich das so abgespielt hat, können wir nicht beurteilen. Wir haben den Fall an die zuständige Fachabteilung abgetreten", so ein Beamter einen Tag später auf nochmalige Nachfrage.
Die BH Amstetten antwortete auf zwei Mails von "Heute" gar nicht - der Behörde dürfte nur der Zahlungseingang wichtig sein, sie ist nur das vollstreckende Organ. Übrigens: im § 35 ist die Feststellung der Identität von Personen geregelt - lesen Sie selbst.