Österreich

15.000 Euro Geldstrafe nach Tod von Schubhäftling

Heute Redaktion
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Der 35-jährige Zelimkhan Isakov war am 27. September 2012 an einem Herzinfarkt gestorben, nachdem er in der Schubhaft in Wien wiederholt über gesundheitliche Probleme geklagt hatte. Zwei Amtzsärzte wurden nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt - sie müssen jeweils eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen.

Der tschetschenische Asylwerbers befand sich im Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Wiener Hernalser Gürtel. Der Mann klagte neben Unterleibs- und psychischen Beschwerden auch über Schmerzen in der Brust. Dennoch hatten die schuldig erkannten Ärzte es unterlassen, bei Untersuchungen am 14. und 16. September 2012 mit einem EKG-Gerät diese näher abzuklären.

Eine mitangeklagte Amtsärztin wurde demgegenüber freigesprochen, weil - gestützt auf ein kardiologisches Gutachten - nach Ansicht des Gerichts im Zweifel davon auszugehen war, dass bei ihrer Untersuchung zweidreiviertel Stunden vor dem Ableben des Mannes der Infarkt auch mit einer EKG-Testung nicht mehr zu verhindern gewesen wäre. Auch ein zur Anklage gebrachter Psychiater wurde freigesprochen.

Tödllicher Irrtum bei Grippediagnose

Isakov war am 30. Juni 2012 verhaftet worden, weil er bei einer Polizeikontrolle keinen gültigen Ausweis vorweisen konnte und sich im weiteren Verlauf herausstellte, dass es gegen ihn einen negativen Asylbescheid gab. Zwischen dem 26. Juli und dem Tag seines Ablebens suchte er im PAZ nicht weniger als 60 Mal ärztliche Hilfe auf. Zwei Stunden vor seinem Tod wurden seine Schmerzen für eine Grippe gehalten, er bekam Neocitran.

Verwundern gab es auch bei den Aussagen der freigesprochenen Amtsärztin. Die aus Osteuropa stammende Ärztin konnte sich sogar auf Russisch mit dem Asylwerber unterhalten. Sie habe diesen für "sehr krank" gehalten, räumte sie nun vor Richterin Margaretha Richter ein. Seine Unterleibsbeschwerden habe sie auch auf die mit der Schubhaft verbundene Trennung von seiner Frau und die erzwungene "Enthaltsamkeit" zurückgeführt.

Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die verurteilten Ärzte erbaten Bedenkzeit, der Bezirksanwalt gab zu den zwei Schuld- und zwei Freisprüchen vorerst keine Erklärung ab.