Österreich

15-fach Vorbestrafter erstach Mann: "Es ist ausgeartet"

Weil er seinen langjährigen Freund (33) mit fünf Messerstichen getötet hatte, muss sich nun ein 34-Jähriger wegen Mordes verantworten.
Christine Ziechert
18.04.2023, 12:06
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Ein Streit zwischen zwei Schulfreunden endete am frühen Morgen des 6. April 2022 im Salzburger Stadtteil Parsch in einem tödlichen Drama: Ein 34-Jähriger stach mit einem Messer fünf Mal in Bauch, Brust, Kopf sowie Rücken des 33-Jährigen ein, der Salzburger verblutete.

Laut den "Salzburger Nachrichten" (SN) hatte der gebürtige Türke selbst gegen 6.30 Uhr früh die Polizei angerufen und mitgeteilt, dass er aufgrund eines Messerangriffs eine Gesichtsverletzung erlitten habe. Die Beamten machten sich daraufhin sofort auf den Weg und fanden schließlich eine verletzte Person am Gang.

Kein Mordplan – "Es ist irgendwie ausgeartet"

Ein Notarzt versuchte noch das Leben des Opfers zu retten, doch für den Salzburger kam jede Hilfe zu spät. Da die Angaben des 34-Jährigen nicht mit der Situation am Tatort übereingestimmt hatten, geriet der Mann ins Visier der Beamten. Nun muss sich der 15-fach Vorbestrafte wegen Mordes an seinem langjährigen Freund vor dem Landesgericht Salzburg verantworten.

Bei den Einvernahmen schwieg der 34-Jährige zu den Vorwürfen, im Eröffnungsplädoyer seines Verteidigers hieß es, der Beschuldigte werde sich zur Anklage geständig bekennen. Er sei jedoch "nicht mit dem Plan zu ihm gekommen, um ihm das anzutun. Es ist irgendwie ausgeartet", berichten die "SN".

„"Ich wollte ihn nicht töten. Ich habe nicht mit Absicht zugestochen. Ich wollte einfach, dass unsere Auseinandersetzung endet und dass er zum Schimpfen aufhört" – Angeklagter“

Vor Gericht gab der Angeklagte an, sein Freund habe zu schimpfen angefangen, weil er einen Joint habe rauchen wollen. Der Freund habe dann ein Messer genommen. Der Streit sei dann eskaliert: "Ich wollte ihn nicht töten. Ich habe nicht mit Absicht zugestochen. Ich wollte einfach, dass unsere Auseinandersetzung endet und dass er zum Schimpfen aufhört."

Laut Gutachten stand der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Drogen- und Medikamenten-Einfluss, so wurden etwa Spuren von Kokain und Cannabis im Blut gefunden. Dennoch wird ihm Zurechnungsfähigkeit bescheinigt. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: 20 Jahre Haft. Der Mutter des Opfers und vier weiteren Angehörigen wurden je 40.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.

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