Opfer landet im Spital
15-Jährige tritt Wienerin (84) zu Boden – Knochenbrüche
Eine Teenagerin musste sich am Donnerstag in Wien vor Gericht verantworten. Aus Angst um ihr Smartphone hatte sie eine 84-Jährige attackiert.
Ein Vorfall, der fassungslos macht, wurde am Donnerstag am Wiener Landl verhandelt. Am 30. Oktober wurde eine Pensionistin in der U-Bahn-Station Heiligenstadt Opfer einer Attacke "die durch nichts zu rechtfertigen ist", selbst die Verteidigerin festhielt.
Eine 15-Jährige, die laut ihrer Aussage gerade mit ihrer Freundin vom "gemeinsamen Drogennehmen" aus Tschechien zurückkam, hatte im Gehen auf ihr geliebtes Handy geblickt. In der Unterführung wurde sie von einer älteren Dame touchiert.
Daraufhin fiel dem Kind aus schwierigen Familienverhältnissen das Smartphone zu Boden, die 15-Jährige rastete laut Anklage daraufhin völlig aus und sprang der 84-Jährige von hinten in den Rücken. Die vorliegende Videoaufzeichnung des Vorfalls machte Prozessbeobachter und -beteiligte gleichsam sprachlos.
Kiefer- und Jochbeinbruch bei Opfer
Die Pensionistin krachte ungebremst mit dem Gesicht voran auf den harten Steinboden und erlitt dabei einen Kiefer- und Jochbeinbruch, einen Bruch der Augenhöhle, mehrere Rippenbrüche sowie Rissquetschwunden und Prellungen am Körper.
"Beim Aufprall wurde auch mein Gebiss zerstört und schnitt mir in die Lippe", schilderte die rüstige Frau im Beisein ihres Enkelsohns tapfer den traumatisieren Tag im Zeugenstand. "Ich habe danach ausgesehen wie ein Zombie", erinnerte sich die Pensionistin, die tagelang im Spital behandelt werden musste.
Konsumente Drogen und Alkohol
Die Verteidigerin verwies auf die schlimme Kindheit der Angeklagten. Die türkischstämmige 15-Jährige habe unter einem gewalttätigen Vater gelitten, und kam früh mit harten Drogen wie Crystal Meth und Kokain in Berührung. Außerdem soll sie 2-3 Flaschen harten Alkohol pro Woche konsumiert.
Die vor Gericht reuige Teenagerin meinte zuvor von der Frau beschimpft worden zu sein. "Ich bin normal ein hilfsbereiter Mensch. Das war durch die Drogen, ich hab urviel genommen", rechtfertigt sich die Jugendliche. Das milde Urteil wegen Körperverletzung: 10 Monate bedingte Haft mit Weisungen zur Therapie, nicht rechtskräftig. Die 532 Euro für die Zahnprothese muss der Teenager zahlen.