Wien

15 Jahre Haft für Mordversuch an Ex-Frau in Wien

Ein 53-Jähriger wurde wegen versuchten Mord an seiner Ex zu Haft und Einweisung in eine Anstalt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Heute Redaktion
06.12.2022, 18:33
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Die Ex-Frau (60) des Mannes hatte ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn erwirkt. Trotzdem lauerte er ihr immer wieder vor der Wohnung in Wien-Penzing auf. Im vergangenen Juli stach er ihr in die Brust und lief davon. Das Urteil wurde am Dienstag gesprochen. Das Schwurgericht verurteilt den Mann für den versuchten Femizid zu 15 Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt (noch nicht rechtskräftig). 

Überleben durch "glücklichen Umstand"

Der Mann stach seiner Ex-Frau im vergangenen Juli wuchtig in die Brust und floh dann. Die 60-Jährige überlebte laut Staatsanwaltschaft "nur durch einen glücklichen Umstand". Sie wurde tagelang auf der Intensivstation behandelt. Der Mann wurde zwar vom Gerichtspsychiater Peter Hofmann zum Tatzeitpunkt für zurechnungsfähig erklärt, aufgrund von jahrelangem Alkohol- und Benzodiazepin-Missbrauch entwickelte der Angeklagte aber eine Persönlichkeitsstörung. Diese mache ihn gefährlich und lässt weitere Taten befürchten. 

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Betretungsverbot wirkt nicht 

Nach 23 Jahren hat sich die Frau von ihrem Lebensgefährten getrennt. Er wurde immer gewalttätiger ihr gegenüber, soll ihr einmal brennbare Flüssigkeit in die Haare geschüttet und versucht haben, sie anzuzünden. Die Frau erwirkte ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot gegen ihn. Obwohl das Bezirksgericht anordnete, dass der Mann die Wohnung zu verlassen habe, hielt er sich weiter davor auf. Ein laufendes Strafverfahren wegen den angezeigten Gewalttätigkeiten gegen ihn wurde indessen eingestellt. 

"Ich bin kein Mörder"

Den Stich zu leugnen machte keinen Sinn und wurde vom Angeklagten auch nicht versucht. Unweit des Tatortes hatte man die Tatwaffe mit dem Blut der Frau und DNA des Angeklagten am Messergriff sichergestellt. Sein Handy war zur Tatzeit im Sendebereich der Wohnung seiner Ex-Frau eingeloggt. Sowohl der Angeklagte als auch sein Anwalt versicherten, dass der Mann seine Ex-Partnerin nicht töten wollte. Der Angeklagte meinte, an dem Tag viel Alkohol getrunken zu haben, er könne sich nicht erinnern. Aber er sei sich sicher: "Ich bin kein Mörder, ich liebe meine Frau"

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